Drucksache - 0968/XXI  

 
 
Betreff: Barrierefreie Behindertenparkplätze?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur
Verfasser:Unger 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur Vorberatung
07.11.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur vertagt   
05.12.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur vertagt   
09.01.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur      
05.03.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 05.10.2023
3. Version vom 21.11.2023
4. Version vom 21.11.2023
5. Version vom 21.02.2024

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob beim nördlichen Behindertenparkplatz des Platzes an der Ecke Moritzstraße / Altstädter Ring das Aussteigen aus dem Auto auch auf der Beifahrerseite barrierefrei möglich ist, bzw. gestaltet werden kann, z. B. durch die Absenkung der Grünflächenkante.

 

Abstimmung im Ausschuss:

Einstimmig

 

Antrag aus der 021/XXI BVV am 18.10.2023

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob bei allen ausgewiesenen Behindertenparkplätzen das Aussteigen aus dem Auto auch auf der Beifahrerseite barrierefrei möglich ist, bzw. gestaltet werden kann, z. B. durch die Absenkung der Bordsteine oder der Grünflächenkanten

 

Bittroff / Tuchen

Fraktionsvorsitzende


Begründung

Behindertenparkplätze sollten möglichst barrierefrei gestaltet sein, damit Gehbehinderte nicht durch Bordsteine und Grünflächenkanten einer erhöhten Sturzgefahr ausgesetzt werden. Dies sollte auf der Fahrer- und Beifahrerseite uneingeschränkt möglich sein.

 
 

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