Drucksache - 0946/XXI
1. Wer beziehungsweise welche Stellen sind in Spandau berechtigt, Tiere fortzunehmen und aufgrund welcher Rechtsgrundlage? 2. Wie viele Rückgaben von Tieren wurden unter Auflagen durchgeführt (bitte unter Nennung von Vergleichszahlen für den Zeitraum 2018 bis 2023)? 2.1. Welche Auflagen finden hier Anwendung? 2.2. Wer verhängt die Auflagen? 2.3. Wer ist für deren Kontrolle zuständig? 3. Wie häufig wurden Maßnahmen des Veterinäramts durch mündlichen Verwaltungsakt erteilt (bitte unter Nennung von Anordnungen und Vergleichszahlen für den Zeitraum 2018 bis 2023)? 4. Können Personen, die keine amtlichen Tierärzte sind, mündliche, schriftliche, elektronische oder anderweitige Anordnungen erlassen, die tatbestandlich das Fehlen der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes oder schwerwiegende Vernachlässigung oder Verhaltensstörungen bei Tieren feststellen? 5. Plant das Bezirksamt die Schaffung der Stelle eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten im Veterinäramt? 5.1. Wenn ja, welche Qualifikation des Stelleninhabers wird vorausgesetzt? 5.2. Wenn kein Studium der Veterinärmedizin, wie kann ein hauptamtlicher Tierschutzbeauftragter das Veterinäramt sinnvoll entlasten? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0