Drucksache - 0919/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 16 (1) Pkt. d) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) iVm § 7 Abs. 2 und 4 der Betriebssatzung des gemeinsamen Eigenbetriebes der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und Spandau „Kindertagesstätten Nordwest“ für den Verwaltungsrat als stimmberechtigtes Mitglied: Andrea Gowitzke und als stellvertretendes Mitglied: Christopher Kuhn Begründung Der Bezirk Spandau beteiligte sich auf Basis des § 20 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG) vom 23. Juni 2005 mittels Verwaltungsvereinbarung mit dem zuständigen Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem beteiligten Bezirksamt Reinickendorf an der „Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin". In den Verwaltungsrat kann auf Basis von § 16 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 2 des Eigenbetriebsgesetzes ein Mitglied aus der Bezirksverordnetenversammlung Spandau mit Stimmrecht entsandt werden. Eine Stellvertretung ist möglich. Die Wahl erfolgt auf Basis der geänderten Fraktionsstärken nach dem Ergebnis der Wiederholungswahl vom 12.02.2023. Diese Neubenennung stellt eine Ersatzungswahl zu der Entsendung nach Drs. 0324/XXI dar.
Rechtsgrundlage Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 2011, 692), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. S. 982) Gesetz über die Eigenbetriebe des Landes Berlin (Eigenbetriebsgesetz - EigG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. 1999, 374) |
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