Drucksache - 0919/XXI  

 
 
Betreff: Wahl eines stimmberechtigten Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Verwaltungsrat des gemeinsamen Eigenbetriebes "Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Vorsteher HeckBV Vorsteher Heck
Verfasser:Heck 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Wahl -Vorlage - zur Wahl -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 17.10.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gem. § 16 (1) Pkt. d) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) iVm § 7 Abs. 2 und 4 der Betriebssatzung des gemeinsamen Eigenbetriebes der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf und Spandau „Kindertagesstätten Nordwest“r den Verwaltungsrat als stimmberechtigtes Mitglied:

Andrea Gowitzke

und

als stellvertretendes Mitglied:

Christopher Kuhn


Begründung

Der Bezirk Spandau beteiligte sich auf Basis des § 20 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG) vom 23. Juni 2005 mittels Verwaltungsvereinbarung mit dem zuständigen Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und dem beteiligten Bezirksamt Reinickendorf an der Kindertagesstätten Nordwest, Eigenbetrieb von Berlin". In den Verwaltungsrat kann auf Basis von § 16 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i.V.m. § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 2 des Eigenbetriebsgesetzes ein Mitglied aus der Bezirksverordnetenversammlung Spandau mit Stimmrecht entsandt werden. Eine Stellvertretung ist möglich.

Die Wahl erfolgt auf Basis der geänderten Fraktionsstärken nach dem Ergebnis der Wiederholungswahl vom 12.02.2023. Diese Neubenennung stellt eine Ersatzungswahl zu der Entsendung nach Drs. 0324/XXI dar.

 

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 2011, 692), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. S. 982)

Gesetz über die Eigenbetriebe des Landes Berlin (Eigenbetriebsgesetz - EigG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. 1999, 374)

 
 

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