Drucksache - 0899/XXI  

 
 
Betreff: Beschlagnahmte Tiere in Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:TierschutzparteiBezirksamt
Verfasser:Spiegeler Castañeda 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzStR'in Franzke
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.09.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 14.09.2023
2. Version vom 10.10.2023

Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 04.10.2023 zur Großen Anfrage 0899/XXI

Eingang im BVV-Büro: 04.10.2023

 

 

  1. Wie viele Tiere wurden in den Jahren 2020 bis 2022 in Spandau jeweils beschlagnahmt?
  2. Kam es in und nach den Coronajahren zu einem Anstieg der Beschlagnahmungen im Gegensatz zu den Jahren vor der Pandemie?

2.1 Falls ja, bitte eine konkrete Vergleichszahl nennen für den Zeitraum 2017 bis 2019.

Antwort:

Eine Differenzierung nach Beschlagnahmung und Einziehung erfolgt nicht. Eine Statistik über die Anzahl der Tiere nach Arten gegliedert wird erst seit 2022 geführt, davor wurde nur die Anzahl der Fälle gezählt.

 

2017

2018

2019

2020

2021

2022

8

19

12

37

25

20

 

  1. Um was für Tiere handelt es sich bei den Beschlagnahmungen (bitte die jeweiligen Prozentanteile nennen (Kleintiere, Hunde, Katzen, Exoten, Wildtiere, so genannte Nutztiere])?

Antwort:

In 2022: Hunde (46%) und Katzenwelpen (35%), Vögel (11,6%), Kaninchen (2,1%), Ratten (1,06%), Axelotl (3,2%) und Achatschnecken.

 

  1. Gab es bei Beschlagnahmungen Fälle von „Animal Hoarding“?

Antwort:

Einmal.

 

  1. Wo wurden diese Tiere aktuell untergebracht?

Antwort:

Die in den Jahren 2017 bis 2022 beschlagnahmten Tiere sind von der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zur Vermittlung an Dritte freigegeben worden, daher besteht keine Kenntnis, wo diese Tiere aktuell untergebracht sind.

 

5.1  Wie hoch ist der Anteil der Tiere, die in anderen Bundesländern untergebracht wurden?

5.2  Welche Bundesländer waren dies bisher?

Antwort:

In 2022 erfolgte noch keine Unterbringung in einem anderen Bundesland. In 2023 sind 43 Kaninchen an zwei Tierheime in Brandenburg gegangen. Zudem sind 2023 bisher 6 Hunde und 3 Katzen an ein Tierheim in Brandenburg gegangen.

 

  1. Wie ist die Rechtsgrundlage für die Beschlagnahmung?

Antwort:

Die Rechtsgrundlage für die Sicherstellung/Beschlagnahme ist im Tierschutzrecht unter § 16a Abs. 1 Nr. 2 TierSchG geregelt. Gemäß dieser Rechtsgrundlage kann die zuständige Behörde ein Tier, das nach dem Gutachten des beamteten Tierarztes mangels Erfüllung der Anforderungen des § 2 erheblich vernachlässigt ist oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigt, dem Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen, bis eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung des Tieres durch den Halter sichergestellt ist; ist eine anderweitige Unterbringung des Tieres nicht möglich oder ist nach Fristsetzung durch die zuständige Behörde eine den Anforderungen des § 2 entsprechende Haltung durch den Halter nicht sicherzustellen, kann die Behörde das Tier veräern.

Sollte sich die Notwendigkeit einer Sicherstellung und Einziehung im Rahmen einer veterinärbehördlichen Kontrolle ergeben und vorab kein Bescheid ergangen sein, so wird für die Durchführung der Vollstreckung i.d.R. auch gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung angeordnet.

Im Rahmen der Veterinäraufsicht sind auch Anzeigen und Vorgänge zur bearbeiten, bei denen die Sicherstellung von Tieren aus Tierseuchenaspekten (i.d.R. gegen die Tollwut ungeimpfte Tiere aus dem Ausland) erforderlich wird. Hier erfolgt die Sicherstellung nach § 24 Abs. 3 Nr. 5 TierGesG. Der Verfahrensablauf stellt sich im Wesentlichen deckungsgleich mit dem Verfahren im Tierschutzrecht dar.

 

  1. rde die Einrichtung eines Tierschutzbeauftragten zu einer Entlastung des Veterinäramtes führen?

Antwort:

Es ist festzuhalten, dass eine wirksame und nachhaltige Entlastung der Veterinäraufsicht Spandau nur durch Bereitstellung von entsprechendem Personal erfolgen kann. Dies beinhaltet neben weiteren amtlichen Tierärzt*innen auch die Ausstattung mit entsprechendem Personal zur verwaltungsrechtlichen Bearbeitung und ggf. entsprechend geschultes und motiviertes Personal zur örtlichen Vorprüfung tierschutzrechtlicher Anzeigen. Die Einrichtung der Funktion eines Tierschutzbeauftragten kann mit dazu beitragen, das Veterinäramt zu entlasten.

 

  1. Wie viele Hunde wurden beschlagnahmt und wie viele beschlagnahmte Hunde wurden an die Halter zurückgegeben?

Antwort:

In Tierschutzbelangen ist davon auszugehen, dass bei einer Beschlagnahmung von Hunden die Haltung so gravierend schlecht war, dass eine Rückgabe in 98% der Fälle nicht erfolgt. Bei der Feststellung der Notwendigkeit der Sicherstellung von Tieren ist nicht davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit eine Tierhaltung hergestellt werden kann, die nicht befürchten lässt, dass das Wohl des Tieres in Zukunft nicht mehr gefährdet ist.

Bei Fällen der Sicherstellung von Hunden in Tierseuchenfällen kann von einer Rückgabequote von 50% ausgegangen werden, da in einer Vielzahl der Fälle neben tierseuchenrechtlichen Verstößen auch Verstöße nach dem TierSchG festgestellt werden, die eine Rückgabe der Tiere dann nicht erlauben.

Die Verteilung von Fallzahlen hinsichtlich Sicherstellungen in den Bereichen Tierschutz und Tierseuchen wird sich auf ca. 70% zu 30% belaufen.

 

 

Berlin-Spandau, 04.10.2023

 

Tanja Franzke

Bezirksstadträtin

 

 

ndliche Nachfragen des Bezirksverordneten Lukas Garnis auf die mündliche Beantwortung zur Großen Anfrage 0899/XXI in der 020/XXI. (BVV):

 

6. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgen die der Beschlagnahmungen?

7. Kann Tierschutzbeauftragter des BA das Veterinäramt entlasten?

8. Wieviele beschlagnahmte Hunde sind nach Überprüfung den Haltern zurückgegeben worden?

 

 

Große Anfrage der Fraktion der Tierschutzpartei zur 020/XXI. (BVV) am 27.09.2023

 

1. Wie viele Tiere wurden in den Jahren 2020 bis 2022 in Spandau jeweils beschlagnahmt?

2. Kam es in und nach den Coronajahren zu einem Anstieg der Beschlagnahmungen im Gegensatz zu den Jahren vor der Pandemie?

2.1 Falls ja, bitte eine konkrete Vergleichszahl nennen für den Zeitraum 2017 bis 2019.

3. Um was für Tiere handelt es sich bei den Beschlagnahmungen (bitte die jeweiligen Prozentanteile nennen [Kleintiere, Hunde, Katzen, Exoten, Wildtiere, so genannte Nutztiere])?

4. Gab es bei den Beschlagnahmungen Fälle von „Animal Hoarding“?

5. Wo werden diese Tiere aktuell untergebracht?

5.1 Wie hoch ist der Anteil der Tiere, die in anderen Bundesländern untergebracht werden?

5.2 Welche Bundesländer waren dies bisher?

 
 

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