Drucksache - 0895/XXI  

 
 
Betreff: Das geflügelte Leid – Hochzeitstauben verbieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:TierschutzparteiOrdnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz
Verfasser:GarnisGarnis, Lukas
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.09.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz Vorberatung
11.10.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz vertagt     
08.11.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz      
10.01.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz überwiesen     
Bürgerdienste Mitberatung
21.02.2024 
Öffentliche Sitzung des Aussschusses Bürgerdienste mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz Vorberatung
10.04.2024 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.04.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 14.09.2023
2. Version vom 02.10.2023
3. Version vom 27.10.2023
4. Version vom 22.12.2023
5. Version vom 12.02.2024
6. Version vom 21.03.2024
7. Version vom 10.04.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, an entsprechender Stelle im Standesamt, durch geeignet Hinweisblätter darauf aufmerksam zu machen, dass das Fliegenlassen von Hochzeitstauben sowohl dem Tierwohl als auch der Kontrolle der Tauben-Population widerspricht. Damit sollen Heiratswillige informiert und zum Verzicht auf Hochzeitstauben motiviert werden.

 

Abstimmung im Ausschuss OuT, 10.04.2024:

einstimmig angenommen

 

 

Antrag in der Fassung des Ausschusses BüD zur Sitzung 010[neu]/XXI (OuT), 10.04.2024:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, an entsprechender Stelle im Standesamt, durch geeignet Hinweisblätter darauf aufmerksam zu machen, dass das Fliegenlassen von Hochzeitstauben sowohl dem Tierwohl als auch der Kontrolle der Tauben-Population widerspricht. Damit sollen Heiratswillige informiert und zum Verzicht auf Hochzeitstauben motiviert werden.

 

Abstimmung im Ausschuss BüD, 21.02.2024:

Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen

 

 

Protokollauszug 008/XXI (BüD) vom 21.02.2024

Die Diskussion im Ausschuss Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz fasst Herr Arndt Meißner als Bezirksverordneter zusammen: Es fehle eine rechtliche Grundlage und das Hausrecht, insbesondere Liegenschaften, könne territorial umgangen werden. Daher wurde eine Mitberatung des Ausschussesrgerdienste beschlossen wegen der Zuständigkeit über das Standesamt.

Hochzeitswillige sollen bei der Anmeldung darauf hingewiesen werden, welche Probleme mit Hochzeitstauben verbunden sind.

Frau BV Angélique Hadjedj bittet um Flyer im Standesamt. Es geht um Aufklärung nicht ein Verbot.

Bezirksstadtrat Gregor Kempert weist darauf hin, dass Hochzeitspaare oft nicht wüssten, was vor dem Standesamt organisiert werde. Dies betrifft auch Fragen wie Reiswerfen oder Konfetti. Das Standesamt würde Flugblätter in einem frei zugänglichen Bereich auslegen, aber nicht erarbeiten und auch nicht aktiv überreichen. Frau BV Hadjedj fragt nach dem Aushang von Postern. Dies lehnt BzStR Kempert ab. Es gebe dazu keinen Platz. Frau BV Ina Bittroff unterstützt die Ablehnung wegen der geschmacklosen Störung des Ambientes des Standesamtes. BV Hadjedj sagt zu, dass ihre Fraktion die Flyer besorgen oder bereitstellen könne. Sie möchte diese Informationblätter nicht allgemein auf Tierwohl abstellen, sondern Hochzeitstauben explizit erwähnen.

Herr BV Meißner verliest einen Änderungsantrag und verteilt diesen Vorschlag an die Mitglieder:

Das Bezirksamt wird ersucht, an entsprechender Stelle im Standesamt, durch geeignet Hinweisblätter darauf aufmerksam zu machen, dass das Fliegenlassen von Hochzeitstauben sowohl dem Tierwohl als auch der Kontrolle der Tauben-Population widerspricht. Damit sollen Heiratswillige informiert und zum Verzicht auf Hochzeitstauben motiviert werden.“

Die Fraktion Tierschutzpartei unterstützt den Änderungsantrag. Die Abstimmung erfolgt einstimmig. Der Änderungsantrag ist angenommen.

 

 

 

Protokollauszug 008[neu]/XXI (OuT) vom 15.01.2023

Die bisherige Diskussion fasst Herr BV Arndt Meißner zusammen: Es fehle eine rechtliche Grundlage und das Hausrecht, insbesondere Liegenschaften, könne territorial umgangen werden. Die CDU-Fraktion empfiehlt eine Mitberatung des Ausschusses Bürgerdienste wegen der Zuständigkeit über das Standesamt. Der Ausschuss BüD soll prüfen, ob vor Eheschließungen ein Hinweisblatt ausgegeben werden kann, warum auf Hochzeitstauben verzichtet werden sollte. Die Hochzeitswilligen müssen die Frage selbst entscheiden.

Herr BV Dr. Norbert Kopytziok teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Antrag ablehnen würde.

r die antragstellende Fraktion trägt BV Aida Spiegeler Castañeda die Argumente zusammmen, die gegen die Verwendung von Hochzeitstauben sprechen: Tierwohl und Kontrolle der Tauben-Population in den Städten. Sie stimmt dem GO-Antrag zu.

Aus der Fraktion Die Linke erklärt BV Elmas Wieczorek-Hahn die Zustimmung zum GO-Antrag auf Überweisung.

AV Lukas Garnis stellt den Antrag auf Überweisung zur Mitberatung in den Ausschuss Bürgerdienste zur Abstimmung: einstimmig angenommen.

 

 

 

Protokollauszug 006[neu]/XXI (OuT) vom 11.10.2023:

BV Aida Spiegeler Castañeda trägt für die antragstellende Fraktion einen Änderungsantrag vor:

Das Bezirksamt wird ersucht, das Fliegenlassen von Tauben, insbesondere das von so genannten Hochzeitstauben, auf bezirkseigenen Flächen zu verbieten. Hierzu zählen auch alle Heiratsorte, die vom Bezirksamt Spandau für Eheschließungen angeboten werden.“

Die anderen Fraktionen sehen darin eine wesentliche Änderung des Antragsziels.

Die Beratung wird nach kurzer Debatte vertagt.

 

 

 

Antrag der Fraktion der Tierschutzpartei zur 020/XXI (BVV) am 27.09.2023:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass bei Veranstaltungen das Fliegenlassen von Tauben, insbesondere das von so genannten Hochzeitstauben, verboten wird. Hierzu zählen auch alle Heiratsorte, die vom Bezirksamt Spandau für Eheschließungen angeboten werden.


Begründung

Das Fliegenlassen von Hochzeitstauben in den Himmel, für das Brautpaar ein romantisches Symbol des Glücks und der Liebe, für die Tauben eine angstvolle Prozedur und im schlimmsten Fall der baldige Tod. Zudem ist es laut Tierschutzgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 3 S. 1 Nr. 3 TierSchG) verboten, Tiere auszusetzen. Bei dieser unzeitgemäßen Tradition wird es jedoch billigend in Kauf genommen. Weitere Gründe für ein Verbot von Hochzeitstauben:

Der Orientierungssinn bei weißen Tauben, vor allem den Pfautauben, ist weniger ausgeprägt als beispielsweise bei grauen Brieftauben. Manche finden daher nie wieder zurück zum Schlag.

Sie überleben oft nicht lange in „Freiheit“, werden aufgrund ihres weißen Federkleides und mangelnder Erfahrung schneller Opfer von Greifvögeln oder Katzen, fliegen vor Scheiben oder fahrende Autos.

Sie verhungern oftmals, da sie nie gelernt haben, sich selbst zu versorgen.

Anwendung der Witwermethode: Tauben sind treue Tiere und werden von ihren Partnern getrennt, da Züchterinnen und Züchter dadurch hoffen, dass so die Tiere zu ihrem Schlag zurückkehren.

Der Transport in engen Käfigen, helles Licht, Lärm und von Fremden in die Hände genommen zu werden, alles Stressfaktoren für die Tiere.

Falls Hochzeitstauben überleben, tragen sie zur Zunahme der Population der sogenannten Stadttauben bei, was sich wiederum bei einem mangelnden oder fehlenden Stadttaubenkonzept für alle Tauben negativ auf deren Image und ihr Überleben auswirkt.

Das Leiden der Tauben steht klar im Widerspruch zum vermeintlich schönsten und romantischsten Tag im Leben. Es gibt zahlreiche tierleidfreie Alternativen, um den Hochzeitstag zu zelebrieren.

 

 
 

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