Drucksache - 0875/XXI  

 
 
Betreff: OpenData-Beauftragte oder OpenData Beauftragter Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die GrünenBezirksamt
Verfasser:Kossok-Spieß / Sonnenberg-Westeson 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzBm Bewig
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
27.09.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 14.09.2023
2. Version vom 10.10.2023

Schriftliche Antwort des Bezirksamtes vom 09.10.2023 zur Großen Anfrage 0875/XXI

Eingang im BVV-Büro: 09.10.2023

 

Frage 1:

Wird in Spandau ebenfalls die Stelle einer oder eines OpenData-Beauftragten und zuständigen Person für die Digitalisierung besetzt werden, wie es nach § 13 des EGovernment-Gesetzes in Verbindung mit der Open Data Verordnung vorgesehen ist?

Antwort zu Frage 1:

Ja.

 

Frage 1.1:

Wenn ja, wie ist der Verfahrenstand und Zeitplan?

Antwort zu Frage 1.1:

Die Stelle wurde im August ausgeschrieben, das Stellenbesetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Frage 1.2:

Wenn ja, welche Mittel und Ausstattungen werden dafür bereitgestellt?

Antwort zu Frage 1.2:

r die Tätigkeit als Open Data Beauftragte ist keine besondere Ausstattung notwendig. Den Open Data Beauftragten wird ein regulär ausgestatteter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.

 

Frage 1.3:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu Frage 1.3:

Entfällt.

 

Frage 2:

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass laut Übersicht der Berliner Senatskanzlei der letzte Bezirk ist, der dies umsetzt?

Antwort zu Frage 2:

Ja.

 

Frage 2.1:

Aus welchen Gründen hat dies in Spandau so lange gedauert, obwohl die Verordnung bereits seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten ist?

Antwort zu Frage 2.1:

Die Verortung der Zuständigkeit war nicht eindeutig. Diese wurde letztendlich im Steuerungsdienst bei der Stelle des Projektmanagers angesiedelt.

 

Frage 2.2:

Welche Hürden bestanden/bestehen aus Sicht des Bezirksamtes und wie können diese behoben werden?

Antwort zu Frage 2.2:

Mit Klärung der Zuständigkeit wurden alle Hürden beseitigt. Weitere Hinderungsgründe existieren nicht, so dass die Stelle nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens kurzfristig besetzt wird.

 

Frage 3:

Befindet man sich diesbezüglich im Austausch mit anderen Bezirken oder dem Land, um immerhin aus bereits gemachten Erfahrungen Nutzen ziehen zu können?

Antwort zu Frage 3:

Nein.

 

Frage 3.1:

Wenn ja, inwiefern?

Antwort zu Frage 3.1:

Entfällt.

 

Frage 3.2:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort zu Frage 3.2:

Da die Stelle, die die Funktion des Open Data Beauftragten beinhaltet, bisher noch nicht besetzt wurde, findet kein themenspezifischer Austausch mit anderen Bezirken oder dem Land zu diesem Schwerpunkt statt. Austauschformate sind auf der Landesebene vorhanden und an diesen wird erst teilgenommen, wenn das Stellenbesetzungsverfahren abgeschlossen ist und die Stelle erfolgreich besetzt wurde.

 

 

Berlin-Spandau, 09.10.2023

 

Frank Bewig

Bezirksbürgermeister

 

 

 

Große Anfrage der Fraktion Bündnis '90 / Die Grünen zur 020/XXI. (BVV) am 27.09.2023

 

1. Wird in Spandau ebenfalls die Stelle einer oder eines OpenData-Beauftragten und zuständige Person für die Digitalisierung besetzt werden, wie es nach § 13 des E-Government-Gesetzes in Verbindung mit der Open Data Verordnung vorgesehen ist?

1.1 Wenn ja, wie ist der Verfahrenstand und Zeitplan?

1.2 Wenn ja, welche Mittel und Ausstattungen werden dafür bereitgestellt?

1.3 Wenn nein, warum nicht?

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass laut Übersicht der Berliner Senatskanzlei der letzte Bezirk ist, der dies umsetzt?

2.1 Aus welchen Gründen hat dies in Spandau so lange gedauert, obwohl die Verordnung bereits seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten ist?

2.2 Welche Hürden bestanden/bestehen aus Sicht des Bezirksamtes und wie können diese behoben werden?

3. Befindet man sich diesbezüglich im Austausch mit anderen Bezirken oder dem Land, um immerhin von bereits gemachten Erfahrungen zu können?

3.1 Wenn ja, inwiefern?

3.2 Wenn nein, warum nicht?

 
 

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