Drucksache - 0859/XXI  

 
 
Betreff: Unterrichtung der Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG über den Beschluss des Bezirksamts vom 25. Juli 2023 zur Aufstellung des Bebauungsplans 5-132
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Schatz 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
27.09.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 19.09.2023

Entwurf zum Bebauungsplan 5-132 für die Grundstücke Kladower Damm 327 und Friedrich-Hanisch-Straße 3 im Bezirk Spandau, Ortsteil Kladow.

 

Dieser Vorlage ist [nach dem Textteil] ein Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans beigefügt.

 

1. Begründung

1.1. Anlass und Ziel der Planaufstellung

Der Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-132 ergibt sich aus der Notwendigkeit die vorhandenen Versorgungsflächen am Kladower Damm planungsrechtlich zu sichern und zu erweitern. Die vorhandenen Telekommunikationsanlagen und das bestehende Umspannwerk sollen neu geordnet und an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Die Telekommunikationsanlagen sollen zu diesem Zweck in einer Multifunktionskabine an den südwestlichen Rand des Grundstücks, entlang des Kladower Damms, verlagert und im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau erneuert werden. So können die von der Deutschen Telekom nicht mehr benötigten Grundstücksflächen für die Modernisierung des Umspannwerkes Kladow zur Verfügung gestellt werden. Auf diesem Wege kann eine Grundstücksteilung und Flächenoptimierung realisiert werden. Die Deutsche Telekom AG (DTAG) behält die für sie weiterhin benötigten Grundstücksflächen in ihrem Eigentum.

Langfristig wird der Standort von der DTAG für die Telekommunikation und Funknutzung weiter benötigt. Dies ist bedingt durch das vorhandene Telekommunikationskabelnetz und die notwendige flächendeckende Mobilfunkversorgung des Stadtgebietes. Der Platzbedarf der Telekommunikationstechnik und die zugehörige Gebäudetechnik lässt sich durch den Ausbau von Glasfaseranschlüssen in einer Multifunktionskabine (Shelter) mit maximal 100  BGF unterbringen. Die DTAG kann somit den Standort effizienter und ressourcenschonender betreiben.

Gleichzeitig bietet sich so die Möglichkeit der Revitalisierung der nicht mehr benötigten Flächen durch das Umspannwerk Kladow.

Das Umspannwerk Kladow aus dem Jahr 1974 ist betriebstechnisch veraltet und muss, um den stetig wachsenden Energiebedarf der Berliner sicher zu stellen, durch eine leistungsstarke Schaltanlage nach neuestem technologischen Standard ersetzt werden. Wegen der Notwendigkeit einer unterbrechungsfreien Stromversorgung kann die Schaltanlage nicht im laufenden Betrieb ersetzt werden. Es muss ein Ersatzneubau auf dem angrenzenden Grundstück errichtet werden, nach dessen Fertigstellung das Altwerk außer Betrieb genommen und zurückgebaut werden kann.

Mit der Erneuerung des Energieversorgungsnetzes mit einer Nennspannung von 110 kV und der Modernisierung der Telekommunikationsanlagen auf Glasfasertechnik soll der gesetzlichen Verpflichtung Rechnung getragen werden, den Berliner Haushalten eine sichere, zuverlässige und zukunftsweisende Infrastruktur (fortschreitende Digitalisierung, E-Mobilität, Photovoltaik, Wärmepumpen, Smart-Home, etc.) zur Verfügung zu stellen.

 

1.2 Beschreibung des Plangebiets und seines räumlichen Umfelds

Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von rd. 4.946  und liegt ca. 10 km von der Spandauer Altstadt entfernt.

Die Flurstücke 89 und 267 befinden sich im Eigentum der Deutschen Telekom AG und das Flurstück 90 befindet sich im Eigentum von Vattenfall Europe Distribution Berlin GmbH (verkauft an Stromnetz Berlin GmbH). Das Plangrundstück ist bereits heute schon mit einem alten Umspannwerk und einer alten Telekommunikations- und Antennenanlage bebaut.

Die veralteten Anlagen sollen nach Fertigstellung der Neuanlagen zurückgebaut werden.

Der Planbereich wird im Nordwesten durch den Kladower Damm, in nordöstlicher Richtung durch ein Einfamilienhausgebiet und im Südwesten durch das Ella Kay Heim (ehem. Jugendfreizeitheim) begrenzt.

Im Südosten grenzt hinter einem Einfamilienhausgrundstück das Landschaftsschutzgebiet LSG 35 Gatow / Kladow und Groß-Glienicke an.

Am Kladower Damm gibt es eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz (134, 697, X34, N 34).

 

1.3 Planerische Ausgangssituation

Landesplanung

Der Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion (LEP HR) enthält für das Plangebiet keine Darstellung. Das Plangebiet schließt an ein vorhandenes Siedlungsgebiet an.

Die geplante Errichtung von Versorgungsanlagen steht den Zielen der Raumordnung nicht entgegen. Dies wurde von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung mit Schreiben vom 13.Juli 2023 bestätigt.

Flächennutzungsplan Berlin

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (ABl. S. 3754), stellt für das Plangebiet Wohnbaufläche, W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung dar.

Die geplante Errichtung von Versorgungsanlagen ist aufgrund der etablierten Realnutzung und der untergeordneten Größe des Geltungsbereichs von deutlich unter 3 ha aus den FNP- Darstellungen einer Wohnbaufläche W4 mit landschaftlicher Prägung entwickelbar. Dies wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mit Schreiben vom 04.07.2023 bestätigt.

Bebauungsplan

r das Plangebiet liegen keine planungsrechtlichen Vorgaben i.S. eines festgesetzten Bebauungsplanes gemäß § 30 BauGB vor.

Baunutzungsplan

Die Flächen des Plangebiets werden im Baunutzungsplan als Baulandreserve und im südlichen Randbereich als Nichtbaugebiet ausgewiesen.

Fluchtlinienpne

r das Plangebiet liegen keine förmlich festgesetzten Straßen- oder Baufluchtlinien vor.

Im Zusammenhang bebauter Ortsteil

Da es derzeit keine planungsrechtlichen Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan für den geplanten Geltungsbereich gibt, beurteilt sich die Zulässigkeit von baulichen Anlagen an den Anforderungen des § 34 BauGB.

Bestehende Landschaftspläne oder sonstige Umweltfachplanungen

Das Plangebiet befindet sich nicht im Geltungsbereich eines festgesetzten oder im Verfahren befindlichen Landschaftsplans. Es ist auch nicht Bestandteil eines Schutzgebietes nach dem Naturschutzrecht (z.B. FFH-Gebiet, NSG, LSG). Das süstlich Plangebiet liegt teilweise in der Wasserschutzzone III des Wasserwerks Kladow.

 

1.4 Wesentlicher Inhalt des Bebauungsplans

Art der baulichen Nutzung

Aufgrund der Notwendigkeit das in den 70 er Jahren errichtete Umspannwerk an heutige Standards anzupassen sowie eine moderne, zeitgemäße Telekommunikationsanlage zu bauen, ist als Art der baulichen Nutzung die Festsetzung einer Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung „Umspannwerk“ und „Anlagen zur Telekommunikation“ beabsichtigt.

Die an das Grundstück des Umspannwerkes angrenzende Nachbarschaft wurde aufgrund fehlender qualifizierter Bebauungspläne nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) in den letzten Jahren mit diversen Einfamilienhäusern nachverdichtet. Die Errichtung der geplanten Erweiterung und Modernisierung der Versorgungsanlagen wäre damit nach derzeitigem Planungsrecht nicht genehmigungsfähig.

Maß der baulichen Nutzung

Als Maß der baulichen Nutzung soll eine GRZ von 0,2 sowie eine Gebäudeoberkante von 62 m ü. NHN festgesetzt werden. Die GRZ orientiert sich damit an der Nachbarbebauung.

Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubare Grundstücksfläche soll über straßenbegleitende Baugrenzen entlang des Kladower Damms und der Friedrich-Hanisch-Straße sowie den bauordnungsrechtlich zulässigen Abstandsflächen zu den nördlich und westlich gelegenen Nachbargrundstücken definiert werden.

Erschließung

Zur Erschließung der Grundstücke dient der Kladower Damm, welcher bis an das Versorgungsgrundstück heran (incl. des Flurstücks 289) öffentlich gewidmet ist. Auch die Friedrich-Hanisch-Straße ist als Straßenverkehrsfläche gewidmet. Aus diesem Grunde ist eine planungsrechtliche Sicherung von Verkehrsflächen für die Erschließung entbehrlich. Im Geltungsbereich sollen Straßenbegrenzungslinien festgesetzt werden.

 

2. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben

Dem Bezirk werden durch die Planungen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Kosten entstehen.

Die im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Folgekosten werden von Stromnetz Berlin übernommen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag soll geschlossen werden.

 

3. Derzeitiger Verfahrensstand

Der Ausschuss für Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 über die Absicht, den Bebauungsplan 5-132 aufzustellen sowie seine Ziele und Zwecke informiert und hat sie zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat mit Schreiben vom 04. Juli 2023 keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans geäert.

Das Bezirksamt Spandau hat am 25. Juli 2023 die Aufstellung des Bebauungsplans 5-132 beschlossen. Der Beschluss wurde am XX. August 2023 im Amtsblatt von Berlin bekannt gemacht (ABl. Nr. xx, S. xxxx).

 

4. Sonstiges

Dieser Vorlage ist ein Kartenausschnitt mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans beigefügt.

 

5. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I NR. 184).

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176).

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 14. Oktober 2022 (GVBl. S. 578).

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVwG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S.692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239).

 

Berlin-Spandau, 28. Juli 2023

 

 

 

Bewig    Schatz

Bezirksbürgermeister    Bezirksstadtrat

 

 

Anlage zur Drucksache Nr. 0859/XXI der Bezirksverordnetenversammlung Spandau, XXI. Wahlperiode

 

 

KARTENAUSSCHNITT ohne Maßstab mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-132

 

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Aktueller Anlass der Planaufstellung:

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zusätzliche Versorgungsflächen sowie städtebauliche Neuordnung der Grund-stücksflächen für zwei Vorhabenträger (Deutsche Telekom und Stromnetz Berlin GmbH).

 

Ziele und Zwecke der Planung:

Festsetzung von Versorgungsflächen gem. § 9 Abs. 1, Satz 12 BauGB für ein Umspannwerk und eine Telekommunikationsanlage.

 

 
 

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