Drucksache - 0823/XXI  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirkshaushaltsplans Spandau für die Haushaltsjahre 2024 / 2025
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzBm Bewig
Verfasser:BzBm Bewig 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.07.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung u. Beauftragte Entscheidung
28.08.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung u. Beauftragte erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage Drs. 0823/XXI Entwurf Haushaltsplan
1. Version vom 17.07.2023

  1. Der Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 schließt voraussichtlich mit folgenden vorläufigen Endsummen ab:

 

 

 

Einnahmen

 

Ausgaben

 

Verpflichtungs-

ermächtigungen

 

2024

 

815.687.000

815.687.000

14.769.000

2025

 

833.878.500

833.878.500

36.496.000

  1. Dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte ist der Entwurf des titelscharfen Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 spätestens bis zum 14.07.2023 einzureichen.
     
  2. Betragliche Änderungen inhaltlicher Art gegenüber den gegenwärtigen voraussichtlichen Endsummen werden bis zum Einreichungstermin bei der Bezirksverordnetenversammlung am 14.07.2023 in den Entwurf eingearbeitet.

 

  1. Der Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2024 / 2025 ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senatsverwaltung für Finanzen voraussichtlich bis zum 15.09.2023 einzureichen.

 

  1. Die SE Personal und Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die sich aus dem BVV-Beschluss bei der Aufrechnung ergebenden Differenzen, die nicht sachlichen Inhalts sind, zu beseitigen und Fehlerkorrekturen und Korrekturen bei den Erläuterungen vorzunehmen.

 

Begründung

Dem Bezirk wird zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß Art. 85 Abs. 2 VvB, § 26 a Abs. 1 LHO und § 4 Abs. 1 BezVG eine Globalsumme im Rahmen des Haushaltsgesetzes zugewiesen. Für die Bemessung der Globalsumme gilt § 26 a Abs. 2 LHO. Die Zuweisung der Globalsumme kann mit Auflagen und Leitlinien für die Veranschlagung versehen werden, insbesondere zur Durchsetzung übergeordneter Zielvorstellungen von Abgeordnetenhaus und Senat.

Die Globalsumme besteht aus zwei Teilglobalsummen, und zwar aus

a)     den Zuweisungen für konsumtive Sachausgaben und Personal

r Ausgaben bei den Titeln der Hauptgruppen 4, 5, 6, 8 und 9,

b)     den Zuweisungen für Investitionen

r investive Ausgaben bei den Titeln der Hauptgruppen 7 und 8.

Die für den Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2024 und 2025 maßgeblichen Veranschlagungshinweise und Grunddaten zur Globalsumme ergeben sich insbesondere aus den folgenden Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen:

  • II LIP 3 vom 17. November 2022 (Aufstellungsrundschreiben Investitionsprogramm 2023 2027),
  • II B vom 22. Dezember 2022 (Aufstellungsrundschreiben - AR 24/25),
  • II H vom 03. April 2023 (Bezirksplafond für den Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025),
  • II H vom 28. April 2023 (Übermittlung der bezirklichen Globalsummen),

 

Bei der Ansatzbildung wurden zusätzlich zum Produktsummenbudget folgende Sachverhalte berücksichtigt:

  • bezirkseigene Einnahmen E01 aus Mieten und Pachten und E02 aus den Grundstücksverkauf- und Werbeerlösen,
  • Entnahme aus der Ergebnisrücklage in Höhe von 8.000.000 €r 2024, und 8.200.000 €r 2025,
  • Veranschlagung einer Pauschalen Mehreinnahme in Höhe von 3.321.000 €r 2024 und 2025 aus der zu erwartenden 1. Fortschreibung durch die Senatsverwaltung für Finanzen,
  • Korrektur einer Fehlberechnung im Bereich Kita und Tagespflege mit 163.000 €r 2025 in Vorgriff auf die 1. Fortschreibung durch die Senatsverwaltung für Finanzen,
  • Veranschlagung einer Pauschalen Minderausgabe in Höhe von -7.751.000 €r 2024 und 2025.

Grundlage der Zumessung 2024 für den Verwaltungshaushalt (Personal- und Sachausgaben sowie T-Teil) an den Bezirk sind die Daten der Kosten- und Leistungsrechnung 2022. Bei der Zumessung für 2025 handelt es sich zunächst um vorläufige Zahlen. Die endgültige Zuweisung für das Haushaltsjahr 2025 erfolgt erst nach dem Haushaltsabschluss 2022.

Die bei Kapitel 4500, Titel 38630, zu veranschlagende Zuweisung für Ausgaben (ohne Investitionen) errechnet sich gerundet wie folgt:

 

 

2024

 

2025

 

Produktsummenbudget (PSB)

 

566.230.000

572.096.000

 

sonstige Transferausgaben

 

221.880.000

224.511.000

Vertikaler Wertausgleich

 

972.000

972.000

 

Einnahmevorgabe (E 03, E 04, E05 )

 

-172.863.000

-175.797.000

Summe

616.219.000

621.945.000

 

Aus den jeweils für 2024 und 2025 errechneten Zuweisungssummen - ohne Investitionen - und den Einnahmeansätzen erfolgt die Finanzierung des Verwaltungshaushalts (Personal, T-Teil und A-Teil) sowie des Z-Teils.

Darüber hinaus sind im Kapitel 4500, Titel 38530 - Zuweisungen für Investitionen -  voraussichtlich 9.376.000 €r das Jahr 2024 und 18.911.000 €r das Jahr 2025 zu veranschlagen.

 

Einnahmen

Die Einnahmevorgaben (Einnahmefelder E 03 bis E 05) der Senatsverwaltung für Finanzen werden unverändert berücksichtigt. Die übrigen bei den Einnahmefeldern E 00 bis E 02 zu veranschlagenden Einnahmen (ohne die bei E 00 etatisierten Zuweisungsbeträge) dienen der weiteren Finanzierung der bezirklichen Bedarfe. Inwiefern die Einnahmevorgaben - insbesondere für das Einnahmefeld E 03 - in der Haushaltswirtschaft tatsächlich erreicht werden, bleibt abzuwarten.

 

Ausgaben

Die Veranschlagung der Ausgaben erfolgt unter Berücksichtigung der Veranschlagungsvorgaben auf Grundlage der geschäftsbereichsbezogenen Eckwerte (A-Teil, T-Teil, Personal) einschließlich Sondertatbestände, der sonstigen Transferausgaben (Z-Teil) sowie der Investitionsausgaben. Bei der aus dem Eckwert zu finanzierenden Veranschlagung sind sowohl Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen als auch “hausinterne“ Vorgaben zu beachten. Die „externen“ Vorgaben für einzelne Aufgabenbereiche wurden mit Übersendung der bezirklichen Globalsummen als Veranschlagungsleitlinien vorgegeben.

Die Aufteilung der Zuweisung für den Z-Teil auf die einzelnen Geschäftsbereiche wurde gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommen.

Die Personalmittel (Hgr. 4) sind ebenfalls Bestandteil des Produktsummenbudgets. Die Veranschlagung erfolgt entsprechend der Berechnung des Teilplafonds Personal auf Basis der IST-Ausgaben des Jahres 2022. Der Stellenplan berücksichtigt die in den o. g. Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen genannten Sachverhalte sowie Fortschreibungen aufgrund von BA- Beschlüssen und Veränderungen aus der Haushaltswirtschaft.

Die aus dem Investitionsgesamtbetrag zu finanzierenden Ansätze 2024/2025 für Baumaßnahmen entsprechen der bezirklichen Investitionsplanung 2023 bis 2027 und unterliegen noch der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorzunehmenden Revision bzw. dem entsprechenden Festsetzungsergebnis.

Die Bezirkshaushaltspläne sind unter Berücksichtigung der Globalzuweisungen gemäß § 26 a Abs. 1 Satz 1 LHO in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen aufzustellen.

Sofern keine besonderen Sachverhalte vorliegen, werden die Ansätze grundsätzlich von 2024 nach 2025 „gespiegelt“.

Die Haushaltspläne der Bezirke (Bezirkshaushaltspläne) sind Bestandteile des Haushaltsplans von Berlin (§ 13 Abs. 1 LHO) und werden damit von der Feststellungswirkung des Haushaltsgesetzes erfasst (Art. 85 Abs. 1 VvB, §§ 2 und 30 LHO).

 

Berlin - Spandau, den 21. Juni 2023

 

 

 

Bewig

Bezirksbürgermeister

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen