Drucksache - 0807/XXI  

 
 
Betreff: Wiederholungswahl und Beamtenrecht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD 
Verfasser:Otti 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
05.07.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
Anfrage Drs. 0807/XXI Beamtenrecht

  1. In welcher beamtenrechtlichen Stellung befinden sich die Bezirksstadträte und Bezirksbürgermeister?
  2. Durch welche Tatbestände kann die beamtenrechtliche Stellung der Bezirksstadträte und Bezirksbürgermeister enden (bitte mit Nennung der jeweiligen Rechtsnorm)?
  3. In welcher beamtenrechtlichen Stellung befindet sich der, aufgrund der Wiederholungswahl, ausgeschiedene Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit?
  4. Wie definiert das Bezirksamt die Rechtsfolge „von der Amtsausführung entbunden“6 Abs. 1 Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2023)?
  5. Hat die gesetzliche Formulierung „von der Amtsausübung entbunden“ Auswirkung auf die beamtenrechtliche Stellung des ausgeschiedenen Bezirksamtsmitglieds?
  6. Ist ein Beamter auf Zeit, der von der Amtsausübung entbunden ist, rechtlich bessergestellt als ein Beamter auf Zeit, der in Amtspflicht ist? Wenn ja, warum?
  7. Kann ein Beamter auf Zeit, der von der Amtsausübung entbunden ist, aus seiner beamtenrechtlichen Stellung abberufen werden?
    1.    Wenn ja, mit welchem Verfahren und aus welchen Gründen (bitte mit Nennung der jeweiligen Rechtsnorm)?
    2.    Wenn nein, warum nicht (bitte mit Nennung der jeweiligen Rechtsnorm)?
  8. Handelt es sich bei der Abberufung eines Beamten auf Zeit und der Freistellung von der Amtsausübung um die gleichen Rechtsfiguren?
  9. Schließt das Gesetz zur Abbildung der Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung im Bezirksamt infolge der Wiederholungswahl des Abgeordnetenhauses am 12. Februar 2023 die Abberufung von Beamten auf Zeit nach § 35 BezVG implizit oder explizit aus? Wenn ja, bitte um Nennung der Rechtsnorm oder genaue Herleitung.

 

Otti

Der Fraktionsvorsitzende

 
 

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