Drucksache - 0805/XXI
Der Antrag wird abgelehnt.
Mehrheitlich im Ausschuss WuK angenommen bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion (1 BV).
Das Bezirksamt wird ersucht, dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 künftig jährlich einen würdigen Rahmen des Gedenkens zu schaffen.
Begründung Die Forderung, dem Volksaufstand des 17. Juni 1953 künftig jährlich einen würdigen Rahmen des Gedenkens zu schaffen, ist geboten, insbesondere angesichts der Tatsache, dass selbst zum Runden 70. Jahrestag aus dem Bezirksamt nichts kam, während man im benachbarten Brandenburg anstrebt, den einstigen gesetzlichen Feiertag wieder zum bundesweiten Feiertag zu erklären. Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 war ein bedeutendes Ereignis in der gesamtdeutschen Geschichte und hat eine große Symbolkraft. Er war ein Akt des Protests und des Widerstands gegen die politischen Verhältnisse in der DDR. Eine angemessene Würdigung und Erinnerung an diesen Tag sind daher von Bedeutung – auch für den Bezirk Spandau. |
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Bezirksamt Spandau
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