Drucksache - 0801/XXI  

 
 
Betreff: GGO-konforme Kommunikation
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD 
Verfasser:Otti 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.07.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     

Sachverhalt

Das Bezirksamt wird ersucht, in allen Dezernaten, Ämtern und Abteilungen ausschließlich gemäß GGO ((§ 2 Abs. 2 Satz 1 GGO I, Anhang 1 zur GGO II, Nr. 2 Satz 3) zu kommunizieren. Dagegen verstoßende Publikationen (Formulare, Prospekte u.dgl.) sind spätestens bei Neuauflage entsprechend zu korrigieren.

 

Begründung

Die Kommunikation unter Verwendung von Sonderzeichen wie Genderstern, Binnenunterstrich u.ä. widerspricht der GGO und diskriminiert diejenigen, die der deutschen Sprache weniger mächtig sind. Das Bezirksamt vertritt in seiner Antwort auf Frage 2.1 der Kleinen Anfrage XXI-246 die Ansicht, dass „solche Buchstaben-Sonderzeichen-Konstruktionen“ weder rgernah und allgemein verständlich“ sind noch „den Regeln der deutschen Rechtschreibung entsprechen“. Dennoch werden im Bezirksamt entgegen der Antwort auf Frage 2 („Keine“) in verschiedenen Stellen nichtkonforme Schreibweisen verwendet, so bspw. in der Klimawerkstatt Spandau (Stabsstelle für Nachhaltigkeit & Klimaschutz), bei der Stabsstelle Integrationsmanagement oder im Jugendamt. Dies ist zu unterbinden.

 
 

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