Drucksache - 0794/XXI  

 
 
Betreff: Eine Fahrbahn für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ohne Reglementierung?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:TierschutzparteiBezirksamt
Verfasser:BzStR Schatz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Bewig
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.07.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur Vorberatung
05.09.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz vertagt   
18.09.2023 
Außerordentliche Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
18.10.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
31.01.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Drs. 0794-XXI Fahrbahn
1. Version vom 11.01.2024
2. Version vom 11.01.2024

Schlussbericht

Die Georg-Schroeder-Straße ist als Wohnstraße Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Die befestigte Straßenfläche ist als Mischverkehrsfläche ausgeführt. Die Straße ist ortsüblich ausgebaut und stellt in vergleichbaren Siedlungsgebieten den Regelfall dar. Sie befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Bauliche Mängel sind nicht bekannt und werden in dem Beschluss der BVV auch nicht geltend gemacht. Eine Häufung von Verkehrsunfällen ist ebenfalls nicht bekannt. Somit sind Gründe für weitergehende verkehrsregelnde oder gar bauliche Maßnahmen nicht erkennbar.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) trifft klare Regelungen für das Verhalten von Verkehrsteilnehmenden, auch für diese Straße. § 1 der StVO gilt auch hier:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Ein Regelungsdefizit ist für die Georg-Schroeder-Straße nicht erkennbar.

Das Bezirksamt bittet darum, den Beschluss der BVV hiermit als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin-Spandau, den 30.11.2023

 

Bewig

Bezirksbürgermeister

Schatz

Bezirksstadtrat

 
 

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