Drucksache - 0794/XXI
Schlussbericht Die Georg-Schroeder-Straße ist als Wohnstraße Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Die befestigte Straßenfläche ist als Mischverkehrsfläche ausgeführt. Die Straße ist ortsüblich ausgebaut und stellt in vergleichbaren Siedlungsgebieten den Regelfall dar. Sie befindet sich in einem verkehrssicheren Zustand. Bauliche Mängel sind nicht bekannt und werden in dem Beschluss der BVV auch nicht geltend gemacht. Eine Häufung von Verkehrsunfällen ist ebenfalls nicht bekannt. Somit sind Gründe für weitergehende verkehrsregelnde oder gar bauliche Maßnahmen nicht erkennbar. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) trifft klare Regelungen für das Verhalten von Verkehrsteilnehmenden, auch für diese Straße. § 1 der StVO gilt auch hier: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Ein Regelungsdefizit ist für die Georg-Schroeder-Straße nicht erkennbar. Das Bezirksamt bittet darum, den Beschluss der BVV hiermit als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 30.11.2023
Bewig Bezirksbürgermeister Schatz Bezirksstadtrat |
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