Drucksache - 0779/XXI  

 
 
Betreff: Missbilligung ermöglichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke 
Verfasser:Leschewitz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.07.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     

Sachverhalt

Im Zuge der Überarbeitung der Geschäftsordnung wird ein Paragraph eingefügt, der die formelle Missbilligung des Bezirksamts bzw. seiner Mitglieder im Einzelnen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden ermöglicht. Dies soll nur für die Sitzungen der BVV gelten.

 

Begründung

In anderen Bezirken ist ein solcher Paragraph existent. Das Bezirksverwaltungsgesetz bestimmt in § 14(4):

Die Mitglieder des Bezirksamts unterstehen in den Sitzungen der Ordnungsgewalt des Bezirksverordnetenvorstehers oder des Vorsitzenden des Ausschusses.“

und in § 17 (1):

In Ausübung der Kontrolle kann die Bezirksverordnetenversammlung feststellen, ob gegen die Führung der Geschäfte (des BA) Einwendungen zu erheben sind.“

Dies dient offensichtlich in anderen Bezirken als rechtliche Grundlage für die Möglichkeit einer formellen Missbilligung von Handlungen, aber auch von Verhalten der Mitglieder des Bezirksamtes.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen