Drucksache - 0770/XXI
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Schlussbericht
Das Bezirksamt hat mit Beschluss vom 06.11.2018 festgelegt, dass die BVV über die Anzahl der im jeweiligen Berichtsjahr erfolgten anlassbezogenen und routinemäßigen Prüfungen informiert wird sowie darüber, ob als Ergebnis der Prüfung strafrechtliche, arbeits- bzw. beamtenrechtliche oder sonstige Maßnahmen (z. B. Veränderung von Arbeitsabläufen) ergriffen wurden. Zur Umsetzung dieses Beschlusses wird 2022 wie folgt berichtet:
Meldungen & Prüfungen 1) Mangels personeller Ressourcen konnte die Prüfgruppe in 2022 keine nicht-anlassbezogene Prüfungen durchführen. 2) Die Prüfgruppe wurde in vier Fällen mit Meldungen kontaktiert: a) Über den Vertrauensanwalt der Berliner Verwaltung erreichte uns eine anonyme Meldung mit Vorwürfen gegen die Bezirksbürgermeisterin. Die folgende anlassbezogene Prüfung ergab, dass die Vorwürfe sowohl von ihrem Inhalt, als auch zeitlichem Ablauf, überhaupt nicht zutreffen können. b) Wegen einer weiteren anonymen Anzeige zur Arbeit einer Außendienstmitarbeiterin mit Kontrollaufgaben (GB 3) erfolgte eine anlassbezogene Prüfung. Nach Prüfung der Unterlagen und Anhörung von Beteiligten (z.B. begleitende Kollegen) wurde deutlich, dass die Vorwürfe jeder Grundlage entbehren. c) In einer bei der Prüfgruppe persönlich vorgetragenen Beschwerde wurde Leitungskräften des GB 5 vorgeworfen, mit Mitteln des Bezirks Einfluss auf die Wahl zur Seniorenvertretung genommen zu haben. Die anlassbezogene Prüfung ergab, dass keine Mittel des Bezirksamtes für die Berichterstattung zur Wahl verwendet wurden. Die vermeintlich einflussnehmenden Presseberichte stammten von einer Journalistin und nicht aus dem Bezirksamt. d) In einer vierten anonymen Meldung ging es um Korruptionsvorwürfe in einem Spandauer Verein. Hierfür besteht seitens des Bezirksamtes keine Zuständigkeit. Die Frauen-, Gleichstellungs- und Genderbeauftragte des Bezirksamtes hat dies jedoch zum Anlass genommen, mit dem Vorstand des Vereins Kontakt aufzunehmen. Hinweise, die die Vorwürfe stützen würden, konnten dort nicht erkannt werden.
Neuorganisation: Nachdem die „Prüfgruppe Korruptionsbekämpfung“ im Februar 2022 ihr Mandat verloren hat, hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 6. September 2022 die Bildung eines neuen „Arbeitskreises Korruptionsbekämpfung“ beschlossen. Dieser aus 2 Vertretern des Rechtsamtes und 5 fachkundigen Vertretern der Geschäftsbereiche bestehende Arbeitskreis hat 23. November 2022 seine Arbeit aufgenommen. Ein erster Gefährdungsatlas ist fertiggestellt und dem Bezirksamt zur Kenntnis gegeben worden. Die Fortführung des Gefährdungsatlasses wurde dem Arbeitskreis übertragen.
Aussichten für das Jahr 2023: Zurzeit ist der Arbeitskreis Antikorruption neben einer anlassbezogenen Prüfung auch mit einer ersten anlasslosen Prüfung befasst. Für das zweite Halbjahr ist eine weitere anlasslose Prüfung vorgesehen.
Berlin – Spandau, den 30. Mai 2023
Bewig Bezirksbürgermeister |
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