Drucksache - 0768/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung wird gemäß § 36 f in Verbindung mit § 15 BezVG über den Abschluss der Gesamtstädtischen Zielvereinbarung der Öffentlichen Stadtbibliotheken informiert: Das Bezirksamt hat am 02.05.2023 beschlossen, die oben genannte Zielvereinbarung zu unterzeichnen. Hierzu wird berichtet: In der letzten Legislatur wurde in einem knapp einjährigen Prozess eine Zielvereinbarung für die öffentlichen Bibliotheken erarbeitet, durch die in den kommenden Jahren die gesamtstädtische Bibliotheksentwicklung in Berlin vorangetrieben und die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger qualitativ und quantitativ verbessert werden. Zu diesem Zweck werden den Stadtbibliotheken erhebliche Ressourcen (bis zu 8,5 Mio. €) zusätzlich in den kommenden Jahren zur Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Verfügung gestellt (siehe Anlage: Zielvereinbarung Bibliotheken + Anschreiben StS Kultur). Dem Bezirk Spandau fließen dadurch folgende Mittel zu: • Ab 2023: Zusätzliche Personalmittel in Höhe von 275 T€ (4,6 VZÄ) sowie 13.105 € Sachmittel, • Ab 2024: Zusätzliche Personalmittel 335 T€ (5,6 VZÄ) sowie Sachmittel 13.105 €, • 2023 und 2024: Sach-und/oder Personalmittel aus der Freisetzung der VÖBB-Beiträge von jährlich 94.700 € (Angaben: siehe Anlage ZV, Seite viii) Das Amt für Weiterbildung und Kultur beabsichtigt, im zuständigen Ausschuss für Weiterbildung und Kultur fortlaufend über die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Zielvereinbarung zu berichten.
Berlin-Spandau, den 11. Mai 2023
Bewig Dr. Brückner Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
Anlagen |
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