Drucksache - 0744/XXI
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Schriftliche Beantwortung des Bezirksamtes vom 02.06.2023 Eingang im BVV-Büro: 05.06.2023
Antwort Für die Sanierung der Radverkehrsanlage Charlottenburger Chaussee auf der Südseite zwischen Am Hain und Stendelweg hat das Bezirksamt bereits 2020 eine Planung vorgelegt. Aufgrund komplexer Abstimmungsprobleme mit Sen MVKU (vormals SenUVK) bezüglich der Radverkehrsführung und der Finanzierung konnte der Bau bislang nicht begonnen werden. Eine zeitnahe Umsetzung wird angestrebt, eine BPU ist nicht notwendig. Auf der Nordseite zwischen U-Bahn Brücke und An den Freiheitswiesen verzögern Grundstücksverhandlungen die Umsetzung, eine BPU ist hier erforderlich. Auf der Südseite zwischen Rominter Allee und Wiesendamm besteht eine Abhängigkeit mit den Planungen der GB infraVelo GmbH und deren Zustimmung durch die Abt. VI SenMVKU im Knotenpunkt Wiesendamm. Eine BPU ist voraussichtlich nicht erforderlich.
1.1 Wenn ja, seit wann? Antwort Für die Radwegsanierung und den Neubau des Radweges Charlottenburger Chaussee, wird im Bereich auf der Nordseite zwischen der S-Bahn Brücke und An den Freiheitswiesen eine BPU in Zukunft erforderlich werden.
1.2 Welchen räumlichen Bereich umfasst die BPU für die Baumaßnahme? Antwort s. Antwort zu 1.1
Berlin-Spandau, 02.06.2023
Thorsten Schatz Bezirksstadtrat
Große Anfrage der Fraktion der SPD zur 017/XXI (BVV) am 24.05.2023
1.1. Wenn ja, seit wann? 2. Welchen räumlichen Bereich umfasst die BPU für die Baumaßnahme?
Bittroff / Tuchen Die Fraktionsvorsitzenden |
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