Drucksache - 0718/XXI  

 
 
Betreff: Immer wieder Heerstraße Nord – Viele Sorgen, viele Nöte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die LinkeBezirksamt
Verfasser:BezStR Kempert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.05.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
TOP 18.5 Drs. 0718-XXI Heerstr. Nord
1. Version vom 19.06.2023
Schriftliche Beantwortung des BA vom 09.06.2023 zur Großen Anfrage 0718-XXI

Antwort des BA zur Großen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 09.06.2023:

 

  1. Laut der schriftlichen Anfrage 19/15277 im Berliner Abgeordnetenhaus stehen im Bezirk Spandau aktuell mehr als 710 landeseigene Wohnungen leer. Wie viele dieser Wohnungen befinden sich in der Heerstraße Nord?

Antwort:

Im Bereich Heerstraße Nord ist nur die städtische Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAG vertreten. Von ihr sind zur Zeit 175 Wohnungen als Leerstand gemeldet und genehmigt. Davon handelt es sich bei 25 Wohnungen um Sozialwohnungen.

 

  1. Hat das Bezirksamt zudem Kenntnis darüber, wie viele Wohnungen privater Wohnungsunternehmen im Umfeld der Heerstraße Nord leerstehen?

2.1 Wenn ja, wie viele?

Antwort:

Im Umfeld sind zur Zeit 6 andere Wohnungen von privaten Vermietern als Leerstand bekannt. Davon handelt es sich bei 4 Wohnungen um Sozialwohnungen.

 

  1. Sind dem Bezirksamt die Gründe für die Leerstände bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen bekannt? Wenn ja, bitte aufführen.

Antwort:

Die leerstehenden Wohnungen werden überwiegend wegen Asbestbelastung saniert. Ein anderer Teil der Wohnungen wird renoviert.

 

  1. Sind dem Bezirksamt Pläne seitens der landeseigenen Wohnungsunternehmen, um den Leerstand zu verringern, bekannt?

4.1.  Wenn ja, welche?

Antwort:

Nein, es ist aber von einer Verringerung des Leerstandes auszugehen, wenn die Sanierungs- und renovierungsarbeiten abgeschlossen sind.

 

4.2.  Welche konkreten Instrumente hat das Bezirksamt, um den Abbau dieser Leerstände zu erwirken?

Antwort:

Grundsätzlich besteht sowohl nach Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) als auch nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG ) die Möglichkeit im Rahmen von Leerstandsverfahren mit Zwangsmitteln die Beendigung eines ungenehmigten Leerstandes zu erwirken und durchzusetzen.

In den hier vorliegenden Fällen ist der Leerstand aber beantragt und genehmigt worden, so dass diese Maßnahme entfällt.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es ein konkretes Konzept der Wohnbaugesellschaften für die Siedlung Heerstraße Nord gibt, um die Sicherheit im Quartier z.B. in Folge der Brandserie zu erhöhen?

5.1.  Wenn ja, wie gestaltet sich dieses?

Antwort:

Siehe Antwort zu 6.

 

5.2.  Hat das Bezirksamt selbst ein Sicherheitskonzept entwickelt?

Antwort:

Nein, der Bezirk hat hier keine Zuständigkeiten. Die Erstellung von entsprechenden Sicherheitskonzepten fällt in die Zuständigkeit der Wohnungsbaugesellschaften bzw. des Landes.

 

5.2.1.  Wenn ja, wie gestaltet sich dieses?

Antwort:

Entfällt

 

5.2.2.  Gibt es einen neuen Sachstand zur „Task Force Heerstraße Nord“?

 Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Die Task Force steht weiterhin zu allen relevanten Themen im Quartier in regelmäßigem Austausch mit den Wohnungsbaugesellschaften, der Polizei und Feuerwehr sowie zu Mieterinnen und Mietern bzw. den entsprechenden Verbänden und dem Landeskriminalamt.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie der aktuelle Stand in Bezug auf den von der  Gewobag beauftragten Sicherheitsdienst vor Ort ist?

6.1.  Gibt es aktuell weiterhin Sicherheitspersonal vor Ort oder stimmen Gerüchte, denen zufolge der Sicherheitsdienste wieder abgeschafft wurde?

Antwort:

Aufgrund der Brandserie im Quartier Heerstraße Nord hatte die Gewobag mit dem Ziel der Unterstützung der Ermittlungsbehörden und der Prävention von Straftaten die Installation von Videokameras in relevanten Bereichen innerhalb ihrer Bestände beauftragt. Bis zum Abschluss der Arbeiten und Inbetriebnahme der Videoüberwachung wurde von dort vorübergehend eine nächtliche Sicherheitsbestreifung beauftragt. Die Kosten wurden  vollständig von der Gewobag übernommen. Da nunmehr die Installation der Kameras voraussichtlich bis Ende Mai abgeschlossen sein wird, wird den Vertrag mit dem Dienstleister über die nächtlichen Bestreifungen nicht verlängern. Den MieterInnen war dieses Vorgehen in dieser Form angekündigt worden.

Auf Nachfrage führte die Gewobag dazu aus: „Von unseren MieterInnen erhielten wir die Rückmeldung, dass sich der Sicherheitsdienst in den Nachtstunden neben seinen eigentlichen Aufgaben auch der Verkehrssicherheit im Quartier gewidmet hat. Vereinzelt erreichte uns die Bitte, dies auch nach der Installation der Kameras zu ermöglichen. Diesen Wunsch können wir nachvollziehen. Aufgrund dessen haben wir den MieterInnen mit einem Anschreiben, welches Anfang dieser Woche versendet wurde, die Beauftragung von erweiterten Hauswartleistungen zur Verkehrssicherung in den Nachstunden angeboten. Eine Beauftragung erfolgt, wenn die MieterInnen mehrheitlich der Umlage der Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung in Höhe von max. 0,10 EUR/m²/mtl. zustimmen. Nach Ende des Abfragezeitraums (24.05.2023), wird die Gewobag die Rückmeldungen der MieterInnen sichten und auswerten. Sollte die Beteiligung an der Umfrage oder die Zustimmung nicht die Hälfte der betroffenen MieterInnen umfassen, nehmen wir von der Beauftragung dieser Leistungen Abstand.“

Zwischenzeitlich wurde die Umfrage der Mieterinnen und Mieter ausgewertet. Aufgrund der geringen Beteiligung von 14,9 % wurde von einer Beauftragung zusätzlicher nächtlicher Bestreifungen in den Nachstunden abgesehen.

 

  1. Anwohnerinnen und Anwohner fordern immer wieder die Beleuchtung im Umfeld ihrer Wohnungen in der Heerstraße Nord zu verbessern. Dem wollte die Gewobag nachkommen. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie der aktuelle Stand der Umsetzung ist?

Antwort:

Eine bessere Beleuchtung wurde im Rahmen einer Quartiersbegehung mit dem zuständigen Mieterbeirat diskutiert. Im Nachgang wurden defekte Beleuchtungen repariert und diverse Leuchten in Durchgängen auf hellere Leuchtmittel umgerüstet. An der Obstallee wurden drei zusätzliche Laternen installiert.

 

  1. Welche konkreten Pläne hat das Bezirksamt, das Wohnen in dem Gebiet Heerstraße Nord attraktiver zu gestalten?

Antwort (Zuarbeit GB 4):

Im Rahmen der Städtebauförderung kann der Bezirk mit Einzelmaßnahmen lediglich Impulse im Gebiet Heerstraße Nord setzen, in der Erwartung, dass davon motivierte Initiativen vor Ort selbst zur positiven Entwicklung des Gebietes beitragen (Grundsatz der Nachhaltigen Stadterneuerung). Daher sind in den folgenden Entwicklungskonzepten diverse Impulsprojekte eruiert.

In den ISEKs Brunsbütteler Damm/Heerstraße sind bauliche Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern geplant. Konkret werden aktuell folgende Projekte umgesetzt oder befinden sich in Vorbereitung:

-                 Erneuerung Jonny-K.-Aktivpark, zwischen Lutoner Strasse und Egelpfuhlgraben

-                 Erneuerung Spielplatz Blasewitzer Ring, in Kooperation mit Wohnungsunternehmen

-                 Barrierefreie Zugänge zum Jonny-K.-Aktivpark, vom Egelpfuhlgraben und von der Lutoner Straße

-                 Renaturierung Egelpfuhlgraben

-                 Freilegung des Nördlichen Rieselfeldabfanggrabens und Neubau eines Fußweges, zwischen Hahneberg und Gatower Straße

-                 Erneuerung des Grünzuges am Langen Becken, zwischen Heerstraße und Weinmeisterhornweg

-                 Entwicklung und bauliche Umsetzung vom Leitsystem Grüner Ring

-                 Neubau eines Bildungs- und Gesundheitszentrums bzw. Bildungs- und Gesundheitscampus (BuG Obstallee)

 

Im Rahmen des IHEKs Heerstraße Nord sind sozio-integrative Maßnahmen verschiedener Handlungsfelder geplant. Konkret werden aktuell folgende Projekte umgesetzt oder befinden sich in Vorbereitung:

-                 Starke Familien in Staaken Early Bird Frühe Förderung im Kiez II: Zielgruppe sind Mütter und/ oder Väter mit Babys und Kleinkinder im Alter von 0-3 Jahren. Sie sollen notwendige Unterstützung und Förderung erhalten, die ihren Kindern eine höchstmögliche Chancengleichheit in der Gesellschaft garantiert

-                 dchen- und Gruppenarbeit in Staaken II: Ziel ist, ein von den jeweiligen Familien akzeptiertes Angebot und Umfeld speziell für Mädchen im Alter von 11-14 Jahren im Stadtteil zu etablieren

-                 Aufsuchende Arbeit mit Senior*innen rderung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen II: Ältere Mitbewohner im Quartier aktiv ansprechen, Bedarfe aufnehmen und auf Angebote Hinweisen. Versuchen die Zielgruppe stärker in den Vordergrund der Gesellschaft einzubeziehen.

-                 Urban Staaken Gemeinsam gestalten, Leben und Umwelt: Verbesserung des nachbarschaftlichen Miteinanders, Wissen. Und Handlungsorientierung zu den Themen Klimaschutz, Ressourcenschonung, Umwelt / Umweltbildung

-                 Stadtteilfest Heerstraße Nord 2023 2026: Stadtteilfeste im QM Gebiet finden im Sommer des jeweiligen Jahres statt

 

  1. Gibt es baurechtliche oder sonstige Vorgaben für die Errichtung und Aufrechterhaltung von Spiel- und Sozialflächen?

9.1.  Wenn ja, welche?

Antwort (Zuarbeit GB 4):

In § 8 Absätze 2 und 3 BauO Bln sind gesetzliche Regelungen für notwendige Kinderspielplätze bestimmt. Dazu wurde auf Grund des § 86 Absatz 9 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. April 2018 (GVBl. S. 205) eine Ausführungsvorschrift Notwendige Kinderspielplätze erlassen.

 

Anwendungsbereich:

Die Ausführungsvorschriften regeln die Anlegung oder Erweiterung und Instandhaltung von notwendigen Kinderspielplätzen sowie die Abweichung gemäß § 8 Absatz 2 BauO Bln und die Erfüllung der Herstellungs- und Instandhaltungsverpflichtung der Bauherrin oder des Bauherrn durch Zahlung eines Geldbetrages an das Land Berlin gemäß § 8 Absatz 3 BauO Bln. Weiterhin finden sich hier Regelungen zu Standort und Größe, Ausstattung (bei der Neuanlegung und Umgestaltung von Spielplätzen sind die einschlägigen DIN- und DIN EN-Normen zu beachten) und Instandhaltung

(1)  Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kinderspielplatz mit seinen Einrichtungen laufend instandgehalten wird, vgl. § 8 Absatz 2 Satz 1 und 3 BauO Bln. Die sichere Benutzbarkeit eines Spielplatzes ist zu gewährleisten. In Erfüllung dieser Verpflichtung müssen die nach der DIN EN 1176-7 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb) in der jeweils geltenden Fassung, vorgesehenen Inspektionen und Wartungsarbeiten durchgeführt werden.

(2)  Insbesondere Sandspielbereiche sind in einem benutzbaren und hygienisch unbedenklichen Zustand zu erhalten. Im Gerätespielbereich ist die falldämpfende Eigenschaft des Sandes dauerhaft sicherzustellen. In beiden Bereichen ist der Sand daher erforderlichenfalls aufzulockern, zu ergänzen oder auszutauschen.

 

Herstellung oder Erweiterung und Instandhaltung bei bestehenden Gebäuden:

(1)  Bei bestehenden Gebäuden soll nach § 8 Absatz 2 Satz 6 BauO Bln die Herstellung oder Erweiterung und die Instandhaltung von Kinderspielplätzen verlangt werden. Voraussetzung ist, dass für die Herstellung oder Erweiterung eines Kinderspielplatzes eine geeignete Freifläche vorhanden ist.

 

9.2.  Welche konkreten Pläne hat das Bezirksamt zur attraktiveren Gestaltung von öffentlichen Flächen und Plätzen vor Ort?

Antwort (Zuarbeit GB 4):

Siehe Antwort zu 8.

 

9.3.  Gibt es dazu Gespräche mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie den privaten Eigentümern und mit welcher Zielrichtung werden diese verfolgt?

Antwort (Zuarbeit GB 4):

Ja. Ziel ist es, in Kooperation mit Bezirk und Wohnungsunternehmen Projekte zur Verbesserung der Situation gemeinschaftlich umzusetzen.

 

  1. Welchen Sachstand gibt es zur Umgestaltung und Aufwertung des Staaken-Center-Vorplatzes, zu dem vor einiger Zeit eine Studie vorgestellt worden war?

10.1 Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

Antwort (Zuarbeit GB 4):

Es gab in 2018/19 eine Machbarkeitsstudie zur Umgestaltung des Vorplatzes zum Staaken-Center. Ein Großteil dieses Vorplatzes befindet sich nicht im Eigentum des Landes Berlins, somit ist hier eine Kooperation mit dem Eigentümer Grundvoraussetzung für eine Erneuerung des Platzes. Im Anschluss an die MBKS stand das Staaken-Center viele Jahre zum Verkauf. Aus diesem Grund konnte keine weiterführende Planung verfolgt werden.

Da es sich hierbei um ein Förderprojekt im Programm Nachhaltige Erneuerung der Städtebauförderung handelt, ist die Erneuerung dieses Platzes förderfähig. Die Umsetzung wäre hier abhängig von der Aufnahme in die Programmplanung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Eine Anmeldung ist frühestens für das Programmjahr 2027 möglich.

 

10.2. Welche Priorität lässt das Bezirksamt dem Projekt zukommen?

Antwort (Zuarbeit GB 4): 

Gemäß dem o.g. ISEK hat der Vorplatz Priorität 1.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum sich weiterhin ein Baucontainer in der des Blasewitzer Rings 32 befindet und wann dieser beseitigt werden soll?

Antwort (Zuarbeit GB 4):

In unmittelbarer Umgebung der Hausnummer 32 befinden sich zwei Container. Einer wird für den Umbau eines Ladens in einen Kieztreff benötigt. Die Baugenehmigung wurde im Juni 2022 erteilt, das Vorhaben befindet sich noch im Bau.

Ein weiterer, offensichtlich herrenloser Container, steht vor der Hausnummer Blasewitzer Ring 30. Das Bezirksamt hat bereits einen Einziehungsbescheid ausgestellt und an den Container angebracht.

 

 

Berlin-Spandau, 09.06.2023

 

Gregor Kempert

Bezirksstadtrat

 

 

 

Anfrage der Fraktion Die Linke vom 11.05.2023:

 

  1. Laut der Schriftlichen Anfrage 19/15277 im Berliner Abgeordnetenhaus stehen im Bezirk Spandau aktuell mehr als 710 landeseigene Wohnungen leer. Wie viele dieser Wohnungen befinden sich in der Heerstraße Nord?
  2. Hat das Bezirksamt zudem Kenntnis darüber, wie viele Wohnungen privater Wohnungsunternehmen im Umfeld der Heerstraße Nord leer stehen?
    1.   Wenn ja, wie viele?
  3. Sind dem Bezirksamt die Gründe für die Leerstände bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen bekannt? Wenn ja, bitte aufführen.
  4. Sind dem Bezirksamt Pläne seitens der landeseigenen Wohnungsunternehmen, um den Leerstand zu verringern, bekannt?
    1.   Wenn ja, welche?
    2.   Welche konkreten Instrumente hat das Bezirksamt den Abbau dieser Leersnde zu erwirken?
  5. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es ein konkretes Konzept der Wohnbaugesellschaften für die Siedlung Heerstraße Nord gibt, um die Sicherheit im Quartier z.B. in Folge der Brandserie zu erhöhen?
    1.   Wenn ja, wie gestaltet sich dieses?
    2.   Hat das Bezirksamt selbst ein Sicherheitskonzept entwickelt?
      1.                Wenn ja, wie gestaltet sich dieses?
      2.           Gibt es einen neuen Sachstand zur „Task Force Heerstraße Nord“? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?
  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie  der aktuelle Stand in Bezug auf den von der Gewobag beauftragten Sicherheitsdienst vor Ort ist?
    1.   Gibt es aktuell weiterhin Sicherheitspersonal vor Ort oder stimmen Gerüchte, denen zufolge der Sicherheitsdienst wieder abgeschafft wurde?
  7. Anwohnerinnen und Anwohner fordern immer wieder die Beleuchtung im Umfeld ihrer Wohnungen in der Heerstraße Nord zu verbessern. Dem wollte die Gewobag nachkommen. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie der aktuelle Stand der Umsetzung ist?
  8. Welche konkreten Pläne hat das Bezirksamt, das Wohnen in dem Gebiet Heerstraße Nord attraktiver zu gestalten?
  9. Gibt es baurechtliche oder sonstige Vorgaben für die Errichtung und Aufrechterhaltung von Spiel- und Sozialflächen?
    1.   Wenn ja, welche?
    2.   Welche konkreten Pläne hat das Bezirksamt zur attraktiveren Gestaltung von öffentlichen Flächen und Plätzen vor Ort?
    3.   Gibt es dazu Gespräche mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie den privaten Eigentümern und mit welcher Zielrichtung werden diese verfolgt?
  10. Welchen Sachstand gibt es zur Umgestaltung und Aufwertung des Staaken-Center-Vorplatzes, zu dem vor einiger Zeit eine Studie vorgestellt worden war?
    1. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
    2. Welche Priorität lässt das Bezirksamt dem Projekt zukommen?
  11. Ist dem Bezirksamt bekannt, warum sich weiterhin ein Baucontainer in der Höhe des Blasewitzer Rings 32 befindet und wann dieser beseitigt werden soll?

 

 

Leschewitz

Der Fraktionsvorsitzende

 
 

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