Drucksache - 0684/XXI  

 
 
Betreff: Bildung der Ausschüsse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Vorsteher(in) 
Verfasser:Heck 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.04.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Drucksache 0684/XXI zur Ausschuss-Neubildung

r die weitere XXI. Wahlperiode bildet die Bezirksverordnetenversammlung Spandau nach der Wiederholungswahl vom 12.02.2023 zur Abbildung der neuen Fraktionsstärken 15 Fachausschüsse.

I.

Mit Beschluss auf Drucksache 0683/XXI wurden in der 016/XXI. Sitzung der BVV Spandau am 19.04.2023 unter Ausschluss des Ältestenrates und der Ausschüsse für Partizipation und Integration sowie Jugendhilfe alle am 12.01.2022 gebildeten Fachausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung Spandau mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

1.  Neu gebildet werden die Ausschüsse:

a) Eingaben und Beschwerden (EuB)

b) Geschäftsordnung (GO)

c) Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte (HPR)

mit jeweils 11 Mitgliedern (Bezirksverordneten).

In die Ausschüsse unter 1. a) bis c) werden keine Bürgerdeputierten berufen.

r jeden der vorgenannten Ausschüsse ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren (d Hondt) unter Wahrung der Grundmandatsklausel (§ 9 Absatz 2 Satz 1 BezVG) folgender Schlüssel der Fraktionsstärken:

CDU 4

SPD 2

AfD 1

ndnis 90/ Die Grünen 1

Tierschutzpartei 1

Die Linke 1

FDP 1

Die Fraktionen melden die von Ihnen benannten Mitglieder schriftlich oder auf elektronischem Wege dem Vorsteher der BVV bis zum 25.04.2023, 12:00 Uhr.

2.  Des Weiteren werden folgende Ausschüsse neu gebildet:

d) Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur (BVGUmNat)

e) Bürgerdienste (BüD)

f) Gesundheit (Ges)

g) Schule, IT, Hochbau und Liegenschaften (SIHLi)

h) Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz (OuT)

i) Soziales und Arbeit (SuA)

j) Sport (Spo)

k) Stadtentwicklung (Sta)

l) Weiterbildung und Kultur (WeiKu)

m) Wirtschaft (Wi)

mit jeweils 15 Mitgliedern, davon sind 11 Bezirksverordnete.

In den Ausschüssen unter 2. d) bis m) wirken jeweils 4 Bürgerdeputierte mit (Drucksachen 0685/XXI und 0686/XXI).

Nach dem Höchstzahlverfahren (d Hondt) ergibt sich unter Wahrung der Grundmandatsklausel (§ 9 Absatz 2 Satz 1 BezVG) für jeden der unter 2. d) bis m) genannten Ausschüsse folgender Schlüssel der Mitglieder gemäß der Fraktionsstärken:

 

Bezirksverordnete

 

 

rgerdeputierte

 

 

CDU

4

auf Vorschlag der CDU

3

SPD

2

auf Vorschlag der SPD

1

AfD

1

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Tierschutzpartei

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

 

Die Fraktionen melden die von Ihnen benannten Mitglieder schriftlich oder auf elektronischem Wege dem Vorsteher der BVV bis zum 25.04.2023, 12:00 Uhr.

Die Bürgerdeputierten werden durch Wahl der BVV bestimmt (siehe Drucksachen 0685/XXI und 0686/XXI).

II.

1.  r die nicht aufgelösten Fachausschüsse

n) Jugendhilfe  (JHA)

o) Partizipation und Integration (PartInt)

nnen die Fraktionen neue Mitglieder benennen. Die gesetzliche Mitgliederzahl beträgt jeweils 15 Mitglieder, davon sind 9 Bezirksverordnete. Das Recht auf Benennung richtet sich nach dem Höchstzahlverfahren (d Hondt) unter Berücksichtigung der Grundmandatsklausel (§ 9 Absatz 2 Satz 1 BezVG) gemäß folgendem Schlüssel:

CDU 3

SPD 1

AfD 1

ndnis 90/ Die Grünen 1

Tierschutzpartei 1

Die Linke 1

FDP 1

Die Fraktionen melden die von Ihnen benannten Mitglieder schriftlich oder auf elektronischem Wege dem Vorsteher der BVV bis zum 25.04.2023, 12:00 Uhr.

2.  r beide Ausschüsse sind die gewählten Bürgerdeputierten und stellvertretenden Bürgerdeputierten (Beschlüsse zu Drs. 0153/XXI sowie zu den Drs. 0252/XXI, 0253/XXI) weiterhin tätig.

3. Die für den Jugendhilfeausschuss gemäß § 35 Absatz 7 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) berufenen beratenden Mitglieder (siehe Drs. 0399/XXI) bleiben ebenfalls für die XXI. Amtsperiode der Bezirksverordnetenversammlung Spandau weiter tätig. Der Ausschuss Partizipation und Integration kann den Vorschlag nach Nr. 8 zur Berufung durch die BVV nach Absatz 8 Satz 1, 4. Teilsatz abändern, sofern das bislang benannte Mitglied bzw. dessen Stellvertretung gemäß Absatz 9 nftig nicht mehr dem Ausschuss PartInt angehören sollte.


Begründung

Die BVV Spandau organisiert ihre Arbeit in Fachausschüssen. In der Organisation ist sie unter Berücksichtigung der Vorgaben in § 9 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) frei (Artikel 73 Absatz 1 VvB). Die Festlegung der Zahl sowie die Geschäftsverteilung der Ausschüsse obliegt der BVV, sie setzt sie zur Mitwirkung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein, insbesondere zur Wahrnehmung des Kontrollrechts gemäß § 12 Absatz 1 BezVG.

Um das Stärkeverhältnis der Fraktionen nach der Wiederholungswahl vom 12.02.2023 bei der Besetzung der Ausschüsse mit Mitgliedern Bezirksverordneten wie Bürgerdeputierten sowie der Ausschussvorstände abzubilden und damit die Kräfteverhältnisse der Fraktionen in der BVV widerzuspiegeln, werden die Ausschüsse neu gebildet. Ein Ausschuss muss grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums und in seiner Zusammensetzung dessen Spiegelbild sein (Beschluss des VG Berlin vom 16. Februar 2000 (VG 2 A 3/00) und vom OVG Berlin vom 24. März 2000 (OVG 8 SN 45/00). Damit soll auch eine Anpassung an die Geschäftsverteilung des neuen Bezirksamtes erfolgen.

Nach § 9 Absatz 2 BezVG einigen sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschusssitze einschließlich der Sitze der Bürgerdeputierten entsprechend der Mehrheits- und Stärkeverhältnisse in der Bezirksverordnetenversammlung. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung.

Mit Beschluss zu Drs. 0668/XXI hatte die Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 22.03.2023 bereits den Ältestenrat als Gremium sui generis, das die BVV gemäß § 9 Absatz 1 BezVG bilden muss, eingesetzt und am gleichen Tag konstituiert.

Die Konstituierung der Ausschüsse erfolgt am 26.04.2023 ab 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der BVV.

 

Rechtsgrundlagen

Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 28. Februar 2001 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982)

Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin (Partizipationsgesetz - PartMigG), verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung der Partizipation im Land Berlin vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842)

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001, 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. 2021, 995)

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen