Drucksache - 0683/XXI  

 
 
Betreff: Auflösung der Ausschüsse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Vorsteher(in)BVV-Vorsteher(in)
Verfasser:Heck 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.04.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschlussvorlage zur Auflösung der Ausschüsse, Drs. 0683_XXI

Unter Ausschluss des Ältestenrates und der Ausschüsse für Partizipation und Integration sowie Jugendhilfe werden alle Fachausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung Spandau mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Damit enden die Mandate der Bürgerdeputierten in diesen Fachausschüsse gemäß § 24 Absatz 1 d) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).


Begründung

Um das Stärkeverhältnis der Fraktionen nach der Wiederholungswahl vom 12.02.2023 bei der Besetzung der Ausschüsse mit Mitgliedern Bezirksverordneten wie Bürgerdeputierten sowie der Ausschussvorstände abzubilden und damit die Kräfteverhältnisse der Fraktionen in der BVV widerzuspiegeln, will die Bezirksverordnetenversammlung Spandau die Ausschüsse neu bilden. Dazu müssen zuvor die Ausschüsse aufgelöst werden.

Mit Beschluss zu Drs. 0668/XXI hatte die Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 22.03.2023 bereits den Ältestenrat als Gremium sui generis, das die BVV gemäß § 9 Absatz 1 BezVG bilden muss, eingesetzt und am gleichen Tag konstituiert.

Nicht aufgelöst werden die Ausschüsse für Partizipation und Integration sowie Jugendhilfe, damit die von den Vereinen gemäß § 32 Absatz 2 Satz 3 BezVG sowie gemäß § 35 Absatz 5 Nr. 2 und Absatz 6 AG KJHG benannten Bürgerdeputierten und ggf. beratenden Mitglieder gemäß der Beschlüsse zu den Drucksachen 0153/XXI, 0252/XXI, 0253/XXI und 0399/XXI tätig bleiben.

 

Rechtsgrundlagen

Bezirksverwaltungsgesetz in der Fassung vom 28. Februar 2001 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982)

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz - AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001, 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.08.2021 (GVBl. 2021, 995)

 

 
 

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