Drucksache - 0676/XXI  

 
 
Betreff: Feststellung nach § 25 Absatz 1 BezVG zum vorzeitigen Ende des Amtes eines Bürgerdeputierten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Vorsteher(in) 
Verfasser:Heck 
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.04.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt nach § 25 Absatz 1 BezVG i. V. m. § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung fest, dass das Amt von Herrn Dr. Ersin Nas als Bürgerdeputierter im Ausschuss Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz mit dem 16.03.2023 beendet ist.


Begründung

Herr Dr. Ersin Nas ist durch die Wahlwiederholung vom 12.02.2023 mit Wirkung zum 16.03.2023 als Mitglied in das Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt worden. Er hat das Mandat angenommen. Gemäß § 22 Gliederung c) i. V. m. § 24 Absatz 1 Gliederung c) BezVG entfällt die Voraussetzung für das Amt als Bürgerdeputierter.

Zuständig für die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/s Bürgerdeputierten (vorzeitig) beendet ist, ist die Bezirksverordnetenversammlung nach § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).

Sollte die BVV am 19.04.2023 mit Beschluss den Ausschuss Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz unverändert fortführen, gilt für die Nachfolge § 21 Absatz 1 Satz 5 BezVG, wonach die oder der nächste gewählte Stellvertreterin bzw. Stellvertreter an die Stelle des ausgeschiedenen Bürgerdeputierten tritt. Mit Beschluss zu Drucksache 0021/XXI hat die Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 12.01.2022 Herrn Peter Krawitz zum ersten Stellvertreter bestimmt. Dieser übernimmt kraft Gesetz automatisch das Amt eines Bürgerdeputierten von Herrn Dr. Nas. Einer Bestätigung in der BVV bedarf es nicht (Praxiskommentar zum Berliner Bezirksverwaltungsrecht: § 21 Absatz 1, Rdnr. 7). Es handelt sich um eine gesetzliche Folge der Konstituierung der Ausschüsse. Damit rückt zugleich Herr Alexander Franke an die Stelle des ersten Stellvertreters.

 

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982).

 
 

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