Drucksache - 0671/XXI
1. Die Anlagen 1-3 der Anmeldungen des Bezirks zum Entwurf des Investitionsprogramms 2023 bis 2027 sind der Senatsverwaltung für Finanzen – vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die BVV – fristgemäß einzureichen. Den Anmeldungen sind die Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlage 4 beizufügen. 2. Die SE Personal und Finanzen – Haushaltsamt – wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für Finanzen eingereichten Anmeldungen zum Investitionsprogramm 2023 bis 2027 fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind. 3. Die SE Personal und Finanzen – Haushaltsamt – wird ermächtigt, die angemeldeten investiven Beschaffungen (Position 213 – Erwerb von beweglichen Sachen) - Ausgabefeld A 05 -, nach Maßgabe der Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für die Haushaltsjahre 2024/25 zu verändern. 4. Eventuelle Fehlerkorrekturen können von der SE Personal und Finanzen – Haushaltsamt – ohne eine nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden.
Enthaltungen: 1 BV der Fraktion der AfD |
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Bezirksamt Spandau
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