Drucksache - 0670/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau erklärt die sachliche Kontinuität der Geschäftsordnung sowie aller Vorgänge in der XXI. Wahlperiode seit dem 04.11.2021. BegründungTrotz der Wiederholungswahl vom 12.02.2023 läuft die XXI. Legislatur der Bezirksverordnetenversammlung Spandau Spandau gemäß Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin vom 16.11.2022 (unter IV. 4. d. auf Seite 150) weiter. Auch die Geschäftsordnung der BVV Spandau regelt in § 59 den weiteren Geschäftsgang der Vorlagen, Anträge und Anfragen, die durch Ablauf einer Wahlperiode nicht erledigt werden, sowie in § 30 Absatz 5 die sachliche Kontinuität von Eingaben und Beschwerden. In ihrem Schreiben vom 06.02.2023 hat die Senatverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport unter Punkt 10 einen förmlichen Beschluss empfohlen, der die sachliche Kontinuität aller noch nicht abgeschlossenen Vorgänge der laufenden Wahlperiode sowie der Geschäftsordnung erklärt. Der vorliegende Beschluss folgt dieser Empfehlung und bekräftigt, dass durch die Wiederholungswahl keine Diskontinuität eintrittt. |
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