Drucksache - 0631/XXI  

 
 
Betreff: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
Verfasser:BzBm Dr. Brückner 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Entscheidung
04.05.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 18.04.2023

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen

überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich

 

r das Haushaltsjahr 2022

 

in den Kapiteln  3715  Sportförderung

    

bei Titel   82264  Kauf von unbebauten Grundstücken für das Verwaltungs-

      und das Stiftungsvermögen

 

bis zur Höhe von

17.600,00 EUR

werden genehmigt.

 

Begründung

Die derzeit vom Bundeseisenbahnvermögen angemieteten Grundstücksflächen (Flurstücke 39/48 und 39/49) hinter der Grundschule am Brandwerder (05G23), Spandauer Str. 86 und dem Sportplatz Spandauer Str. 80 sind bereist Bestandteil der Nutzung der dort angrenzenden im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Schule und Sportplatzanlage (Sportplatz Spandauer Str.). Für diese Flächen werden seit Jahren Bemühungen zur Arrondierung der Besitzverhältnisse angestrebt. Die Nutzung der anzukaufenden Flächen für schulische und sportliche Zwecke ist nach wie vor erforderlich und notwendig.

Derzeit fallen jährlich insgesamt Mietkosten i.H.v. rund 22.000 € an. Das Bundeseisenbahnvermögen hat nun zum Verkauf eingewilligt.

Aufgrund gestiegener Bodenrichtwerte haben sich die Gesamtkosten von 312.000 € auf 347.200 € erhöht. In den Gesamtkosten sind Kaufnebenkosten in Höhe von 23.200 € enthalten.

Auf den Bereich Sport entfallen 173.600 € (und 173.600 € auf den Bereich Schule - s. MB-Antrag Nr. 539/2022). Im Ansatz befinden sich verfügbare Mittel von 156.000 €. Der Ansatz wurde zuletzt mit BA-Beschluss vom 13.09.2022 um 41.000,00 €berplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich) verstärkt.

Der Mehrbedarf kann aus einer Minderausgabe bei 3700/63621 finanziert werden.

 

 Berlin-Spandau, den 29. November 2022

 

 

 

 Dr. Brückner

 Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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