Drucksache - 0631/XXI
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2022
in den Kapiteln 3715 Sportförderung
bei Titel 82264 Kauf von unbebauten Grundstücken für das Verwaltungs- und das Stiftungsvermögen
bis zur Höhe von 17.600,00 EUR werden genehmigt.
Begründung Die derzeit vom Bundeseisenbahnvermögen angemieteten Grundstücksflächen (Flurstücke 39/48 und 39/49) hinter der Grundschule am Brandwerder (05G23), Spandauer Str. 86 und dem Sportplatz Spandauer Str. 80 sind bereist Bestandteil der Nutzung der dort angrenzenden im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Schule und Sportplatzanlage (Sportplatz Spandauer Str.). Für diese Flächen werden seit Jahren Bemühungen zur Arrondierung der Besitzverhältnisse angestrebt. Die Nutzung der anzukaufenden Flächen für schulische und sportliche Zwecke ist nach wie vor erforderlich und notwendig. Derzeit fallen jährlich insgesamt Mietkosten i.H.v. rund 22.000 € an. Das Bundeseisenbahnvermögen hat nun zum Verkauf eingewilligt. Aufgrund gestiegener Bodenrichtwerte haben sich die Gesamtkosten von 312.000 € auf 347.200 € erhöht. In den Gesamtkosten sind Kaufnebenkosten in Höhe von 23.200 € enthalten. Auf den Bereich Sport entfallen 173.600 € (und 173.600 € auf den Bereich Schule - s. MB-Antrag Nr. 539/2022). Im Ansatz befinden sich verfügbare Mittel von 156.000 €. Der Ansatz wurde zuletzt mit BA-Beschluss vom 13.09.2022 um 41.000,00 € (überplanmäßige Ausgaben mit Ausgleich) verstärkt. Der Mehrbedarf kann aus einer Minderausgabe bei 3700/63621 finanziert werden.
Berlin-Spandau, den 29. November 2022
Dr. Brückner Bezirksbürgermeisterin
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