Drucksache - 0624/XXI
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Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2022
in den Kapiteln 3701 Grundschulen 3702 Sekundarschulen 3703 Gemeinschaftsschulen 3704 Gymnasien 3705 Sonderpädagogische Förderzentren 3715 Sportförderung
bei Titel 51701 A08 Bewirtschaftungsausgaben
bis zur Höhe von 3.400.000,00 EUR werden genehmigt.
Begründung Aufgrund von steigenden Energiekosten wird es im Bereich Schule und Sport bis zum Ende des HHJ zu einem prognostizierten Mehrbedarf von insgesamt 3.400.000 € in allen Kapiteln (3701 – 3705, 3715) für Strom und Gas kommen. Die Ansätze von 9.829.000 € sind bereits erschöpft. Die Mehrmittel werden benötigt, um alle anfallenden zusätzlichen Rechnungsbeträge für Strom und Gas aufgrund der gestiegenen Energiekosten für die Schulen und Sportstätten begleichen zu können. Die Preissteigerungen waren bei der Planaufstellung für 2022/2023 nicht absehbar. Um einen geregelten Schul- und Sportbetrieb in Spandau aufrecht zu erhalten und vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Bedarf unabweisbar. Eine Basiskorrekturzusage für die Energiekostensteigerungen ist durch SenFin in Aussicht gestellt, aber noch nicht abschließend geregelt worden. Als Ausgleich werden bis zur endgültigen Basiskorrekturzusage nicht verausgabte Personalmittel gesperrt.
Berlin-Spandau, den 29. November 2022
Dr. Brückner Bezirksbürgermeisterin
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