Drucksache - 0612/XXI
Das Bezirksamt wird ersucht, gem. § 37 Abs. 8 MobG Bln so schnell wie möglich wieder einen bezirklichen FahrRat als Beratungsgremium einzurichten bzw. tagen zu lassen. Abstimmung: einstimmig
Antrag für 013/XXI BVV vom 25.01.2023
Das Bezirksamt wird ersucht, gem. § 37 Abs. 8 MobG Bln so schnell wie möglich wieder einen bezirklichen FahrRat als Beratungsgremium einzurichten bzw. tagen zu lassen. Begründung: Seit drei Jahren haben keine Sitzungen des FahrRats in Spandau mehr stattgefunden, weder in Präsenz noch online. Dies lässt sich aus unserer Sicht jedoch schwerlich mit § 37 Abs. 8 MobG Bln vereinbaren, wonach dieser in jedem Bezirk das zuständige Bezirksamt beraten soll. Die Geschäftsordnung des FahrRats Spandau sieht zudem gem. § 3 der Satzung mindestens vier Sitzungen pro Jahr vor. Nach Mitteilung des zuständigen Dezernenten vom 23.11.2022 ist es beabsichtigt, den FahrRat zusätzlich um die Belange des Fußverkehrs zu erweitern und in einen Mobilitätsrat umzuwandeln. Dieser Mobilitätsrat soll jedoch erst einberufen werden, wenn die vorgesehenen Stellen der bezirklichen Radverkehrsplaner*innen und Fußverkehrsplaner*innen besetzt worden sind. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass eine baldige Besetzung der offenen Stellen mit entsprechenden Fachkräften kaum möglich sein wird. Daher ist das Beratungsgremium unabhängig von der Personalentwicklung der Fachabteilung kurzfristig wieder einzuberufen, um die gesetzlichen Vorgaben bis zur Einrichtung des Mobilitätsrates zu entsprechen. Die Verbesserung der desolaten Radinfrastruktur in Spandau und die Notwendigkeit, eine zukunftsfähige Mobilität für alle Menschen auch in Spandau voranzubringen, erfordert unseres Erachtens nach der Beteiligung, Mitarbeit und Expertise aller Verbände und Initiativen der Zivilgesellschaft im Bezirk. |
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