Drucksache - 0582/XXI
1.1. Falls noch nicht abgeschlossen, wann soll diese abgeschlossen sein?
2.1. Wenn ja, bitte Entwurf anhängen. 2.2. Wie alt ist diese Planung? 2.3. Wurden bei der Planung auch die Verkehrswege und der Verkehrsfluss im unmittelbaren Umfeld berücksichtigt?
3.1. Wenn ja, wann und wo? 3.2. Wenn nein, warum nicht? 3.3. Wann wird eine Verkehrszählung durchgeführt?
4.1. Wenn nein, warum nicht?
5.1. Wenn ja, wann und in welcher Form? 5.2. Wenn nein, warum nicht? 5.3. Wann werden die Anwohnerinnen und Anwohner darüber informiert?
Im Namen des Bezirksamtes beantworte ich die Große Anfrage Ihrer Fraktion wie folgt:
Zunächst muss das Bezirksamt darauf hinweisen, dass die Planung und der Bau der Schule Wiesen-/Weidenweg in Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgt.
Die Gebäudetypenplanung für den Schulneubau inklusive der Sporthalle ist genehmigt. Die erweiterte Vorplanungsunterlage für den Standort befindet sich noch in Bearbeitung, ist in ihrer prinzipiellen Einpassplanung aber bereits fertiggestellt. Ab Februar 2023 soll mit der Baufeldfreimachung begonnen werden.
Antwort zu 1.1. Die Planung ist – bis auf die laufende Feinabstimmung bezüglich der Außenanlagen – abgeschlossen.
2. bis 2.3 und 3. bis 3.3: 2: Gibt es bereits einen Entwurf zur Schulwegplanung? 2.1: Wenn ja, bitte Entwurf anhängen. 2.2: Wie alt ist diese Planung? 2.3: Wurden bei der Planung auch die Verkehrswege und der Verkehrsfluss im unmittelbaren Umfeld berücksichtigt? 3: Wurde eine Verkehrszählung durchgeführt? 3.1: Wenn ja, wann und wo? 3.2: Wenn nein, warum nicht? 3.3. Wann wird eine Verkehrszählung durchgeführt?
Antwort zu 2. bis 2.3 und 3 bis 3.3. Die Fragen wurden zuständigkeitshalber durch das Straßen- und Grünflächen wie folgt beantwortet: „Das erforderliche Verkehrskonzept befindet sich derzeit in der Phase der Ausschreibung. Die Fragen lassen sich aus diesem Grund noch nicht beantworten.“
Antwort zu 4. Entsprechend der Planungen werden die gemäß Ausführungsvorschrift (AV) Stellplatz notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge für Menschen mit schweren Gehbehinderungen und Rollstuhlnutzende sowie Abstellplätze für Fahrräder baulich realisiert. Darüber hinaus sind im Rahmen des Neubauvorhabens keine Parkplätze auf dem Schulgrundstück vorgesehen.
5. bis 5.3: 5. Wenn nein, warum nicht? Sind Anwohner*innen, die in unmittelbarer Umgebung der Schule wohnen, über die Planungen inkl. Terminplan informiert? 5.1 Wenn ja, wann und in welcher Form? 5.2 Wenn nein, warum nicht? 5.3 Wann werden die Anwohner*innen darüber informiert?
Antwort zu 5. bis 5.3. Die Anwohnerinnen und Anwohner, die in unmittelbarer Umgebung der Schule wohnen, sind mit einem Informationsschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen über das Neubauvorhaben und die grobe Zeitschiene informiert worden. Die Informationsschreiben wurden auf Veranlassung des Schul- und Sportamtes im Oktober 2022 via Postwurfsendung an die umliegenden Haushalte verteilt.
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