Drucksache - 0562/XXI
Tonaufzeichnungen der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau, die länger als drei Wahlperioden zurückliegen, sind dem Landesarchiv Berlin anzubieten. Nimmt das Landesarchiv die Tonaufzeichnungen als Archivgut an, werden diese durch eine Vereinbarung gemäß §§ 5 f Archivgesetz übergeben.
Begründung Für Protokollfragen werden die Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung Spandau mitgeschnitten. Die Tonaufnahmen verwahrt das BVV-Büro auf Tonbändern, Kassetten und CompactDisks (CDs). Für ältere Aufnahmen besteht teilweise keine technische Abspielbarkeit, da entsprechende Gerätschaften oder Kabel nicht mehr vorgehalten werden. Die Lagerung der Tonbänder und Kassetten erfolgt in einem Archivraum des Bezirksamtes. Dort stehen begrenzte Lagerkapazitäten zur Verfügung.
Mit dem Beschluss werden die Vorsteherin / der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Spandau und das BVV-Büro ermächtigt, alle analogen Mitschnitte auf Tonbändern und Kassetten sowie digitalisierte Speicherungen auf CDs, die vor der XVIII. Wahlperiode (Konstituierung am 17.09.2006) datieren, dem
Landesarchiv Berlin Eichborndamm 115 – 121 13403 Berlin
anzubieten und eine Vereinbarung zur Übernahme abzuschließen und daraufhin die betreffenden Tonträger (ohne eigene Sicherung/Vorhaltung) zu übergeben.
Das Landesarchiv Berlin verwahrt als zentrales Staatsarchiv des Landes Berlin die schriftliche Überlieferung von Berliner Behörden und Einrichtungen. Es ist zuständig für die obersten Landesbehörden (Senatskanzlei und Senatsverwaltungen), für die Bezirke, die Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes sowie für die Mittel- und Unterbehörden des Bundes, die ihren Dienstsitz in Berlin haben. Gleichzeitig nimmt das Landesarchiv die Funktion eines Parlamentsarchivs wahr (Auszug aus der Aufgabenbeschreibung im Internetauftritt unter https://landesarchiv-berlin.de/aufgaben, abgerufen am 02.12.2022).
Rechtsgrundlage Gesetz über die Sicherung und Benutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin – ArchGB) vom 14. März 2016 (GVBl. 2016, S. 96 ff) in der Fassung vom 24. Oktober 2020 (GVBl. 2020, S. 807) |
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Bezirksamt Spandau
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