Drucksache - 0537/XXI
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Die Frage nach dem Krankenstand im Jugendamt konnte der für Jugend und Gesundheit zuständige Dezernent in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vom 19.10.2022 (Drucksache 0458/XXI) nicht beantworten. Das Bezirksamt begründete die ausbleibende Antwort mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
a) Wenn ja, für welchen Zweck? aa) Ist sie datenschutzrechtlich zulässig? b) Wenn nein, warum nicht?
a) Ist die statistische Aufarbeitung von Kranken- und Fehltagen in Form von anonymisierte bzw. pseudonymisierte Daten unmöglich? aa) Lassen sich, z.B. aufgrund der Größe des Jugendamts, durch die Veröffentlichung einer solchen Statistik Rückschlüsse auf bestimmte Mitarbeiter ziehen?
b) Könnte die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Bereitstellung einer Kranken- und Fehlzeitenstatistik im Jugendamt haben? bb) Wenn ja, aus welcher Norm? cc) Wenn nein, warum nicht?
a) Wie war der Krankenstand in den vergangenen 12 Monaten (Oktober 2021 bis Oktober 2022) im Jugendamt? Bitte aufgeschlüsselt nach Monaten und differenziert in Urlaub, Kranken und sonstigen Fehltagen.
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