Drucksache - 0527/XXI
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussbericht Durch die Anwendung der Ausführungsvorschriften über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten besteht für alle Beamtinnen und Beamten eine regemäßige Beurteilungspflicht von 5 Jahren. Dadurch, dass es sich hierbei nicht um eine Stichtagsbeurteilung handelt, ist der Zeitpunkt der Beurteilung jeweils individuell. Weiterhin bestehen aus besonderen Anlässen Beurteilungsverpflichtungen für die jeweiligen Führungskräfte. Für die Tarifbeschäftigten konnte das für die Beamtinnen und Beamten geltende Beurteilungswesen nicht übernommen werden, da sich die Beschäftigtenvertretungen trotz zweijähriger Verhandlungen nicht auf den Abschluss einer entsprechenden Dienstvereinbarung eingelassen haben. Hier werden dienstliche Beurteilung nur auf eigenen Wunsch gefertigt bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (erforderlich für die Erstellung von Zeugnissen). Der Personalservice hält keine zentrale Übersicht über die Beurteilungslage in den dezentralen Bereichen vor. Es handelt sich hierbei um eine dezentrale Aufgabe, die in den jeweiligen Büroleitungen angesiedelt ist. Es ist davon auszugehen, dass dort Übersichten über die jeweiligen Beurteilungsanlässe/-daten geführt werden und von dort soweit erforderlich an die Erstellung von Beurteilungen auch erinnert wird. Die Erstellung und Pflege einer vollständigen Übersicht durch die Dienststellenleiterin würde angesichts der großen Anzahl von Mitarbeitenden und der vielen verschiedenen Beurteilungszeitpunkte zu viele Ressourcen binden und wird aufgrund des oben geschilderten Sachverhaltes auch nicht als erforderlich angesehen.
Berlin-Spandau, den 9. Februar 2023
Dr. Brückner
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0