Drucksache - 0519/XXI
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Wildbienenschutz: Mahd als Instrument sinnvoll einsetzen
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Spandauer Verkehrs- und Verkehrsbegleitflächen in der Regel nur noch 1-mal jährlich und wirklich nur dort, wo es aus Sicherheitsgründen notwendig ist, 2-mal zu mähen. Zudem sollen in allen dafür geeigneten Spandauer Grünanlagen jeweils Freiflächen ausgewiesen werden, die zum Schutz von Wildbienen künftig nur noch einmal alle drei bis vier Jahre gemäht werden. Die jährliche Mahd von Wiesen- und Freiflächen ist aus ökologischer Sicht für Wildbienen kontraproduktiv. Für den Erhalt der mehrheitlich gefährdeten Wildbienenpopulationen und aus Gründen der Biodiversität ist es angebracht, die Empfehlungen der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz – Stadtgrün umzusetzen und die Mahd soweit möglich zu reduzieren. Bisher werden viele Pflanzen oft gemäht, bevor die Pflanzen Samen entwickeln. Das schadet nicht nur den Pflanzen, die sich dann nicht mehr ausbreiten können, sondern auch vielen Insekten und Vögeln Gleichzeit sollten Teilflächen in Grünanlagen von der jährlich ein- oder zweimal durchgeführten Mahd herausgenommen und stattdessen die Mahd nur alle drei oder vier Jahre durchgeführt werden. Auf diese Weise können Wildbienenarten unterstützt werden, die zum Beispiel bei der Aufzucht des nächsten Wildbienen-Generationen auf abgestorbene Pflanzenteile angewiesen sind. Neben Wildbienen können von dieser Maßnahme auch weitere Insektenarten profitieren. Je seltener Wiesen gemäht werden, desto größer ist die Artenvielfalt. Zudem würde das weniger mähen dem Bezirk große Kosten sparen.
Berlin, den 10.11.2022
Gegenstimmen: 3 Bezv. der CDU-Fraktion, 1 BgD auf Vorschlag der CDU-Fraktion, 1 Bezv. der AfD-Fraktion
Enthaltungen: 1 Bezv. der FDP-Fraktion
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