Drucksache - 0492/XXI  

 
 
Betreff: Goltzstraße verkehrsberuhigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die LinkeBezirksamt
Verfasser:BzStR Schatz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.11.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen     
Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur Entscheidung
20.12.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Bauen, Verkehr, Grünflächen, Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.01.2023 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
17.07.2024 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 10.01.2023
2. Version vom 10.01.2023
3. Version vom 02.07.2024

-Schlussbericht-

 

Das Bezirksamt beobachtet die Verkehrssituation in der Goltzstraße und ihrer näheren Umgebung seit dem Beginn der neuen Wohnbebauung zwischen Mertensstraße und der Maselake sowie rund um die Rauchstraße sehr intensiv und hat u.a. in der XIX. Wahlperiode bereits umfassend im Rahmen der Beratungen zu den Drucksachen 0032/XIX („Verkehrsberuhigung in der Goltzstraße“) und 0937/XIX („Goltzstraße verkehrsberuhigen“) zu dem Anliegen Stellung genommen.

Auch in den Beratungen des zuständigen Fachausschusses der Bezirksverordnetenversammlung wurde wiederholt über die Verkehrssituation in der Goltzstraße, insbesondere im Hinblick auf die Schulwegsicherheit rund um die neu eröffnete Grundschule (Havel-Grundschule“) in der Goltzstraße 25 diskutiert. Im vergangenen Jahr wurde in Höhe der Schule ein beleuchteter Fußgängerüberweg inklusive Gehwegvorstreckungen eingebaut. Zudem wurden die Gehwege auf beiden Straßenseiten abschnittsweise durch Poller gegen das Befahren und widerrechtliche Parken gesichert. Straßenverkehrsbehörde und Straßenaufsicht beobachten die Verkehrsentwicklung insbesondere im Umfeld der Schule sehr genau.

Zuletzt wurden den Jahren 2016 und 2019, veranlasst durch die Straßenverkehrsbehörde, Verkehrszählungen durchgeführt, bei denen sowohl die Verkehrsmengen als auch die Verkehrsbeziehungen in und um die Goltzstraße untersucht wurden. Wegen der fortlaufenden Bautätigkeit insbesondere in der Rauch-, der Bamihlstraße und der Straße Am Maselakepark wurde vereinbart, die Verkehrssituation in dem gesamten Bereich einer erneuten Untersuchung zu unterziehen, wenn die Maßnahmen des Wohnungsbaus abgeschlossen und die Neubauten bezogen sind, weil erst dann verlässliche Verkehrsdaten ermittelt werden können. Erst danach kann eine Bewertung erfolgen, welche die Grundlage für verkehrsbehördliche Dauermaßnahmen bildet.

Das Bezirksamt zitiert im Folgenden aus der Vorlage zur Kenntnisnahme zu der Drucksache 0032/XIX vom 02.01.2013, weil sich an der Straße selbst im Grundsatz keine Änderungen ergeben haben, während die Verkehrsbelastung derzeit jedoch weiterhin erheblichen Veränderungen unterliegt:

Die Goltzstraße muss sowohl hinsichtlich ihrer Verkehrsbedeutung als auch im Hinblick auf die bauliche Ausgestaltung und die bestehenden Verkehrsregelungen in sechs Abschnitte unterteilt werden. (…)

1. Abschnitt: Streitstraße bis Carossastraße:

Der Abschnitt ist ca. 110 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt etwa 9,0 m. Der Abschnitt ist als Einbahnstraße ausgewiesen, der Fahrradverkehr ist entgegen der Einbahnstraßenrichtung zugelassen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Es wird auf beiden Seiten am Fahrbahnrand geparkt, die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite beträgt somit etwa 5,0 m.

Dieser Abschnitt der Goltzstraße wird, wie auch die nachfolgend unter 2. und 3. Aufgeführten Strecken, nach den Beobachtungen des Bezirksamtes teilweise als Abkürzung in Richtung Wasserstadtbrücke genutzt, wobei die Verkehrsmengen nach Einschätzung des Bezirksamtes für eine Straße dieser Verkehrsbedeutung noch keine Besorgnis erregenden Dimensionen erreicht haben.

(…)

2. Abschnitt: Carossastraße bis Chamissostraße:

Der Abschnitt ist etwa 100 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt anfangs 9,0 m und erhöht sich nach einigen Metern auf knapp 9,85 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Grundsätzlich gelten hier die unter Nr. 1 gemachten Ausführungen sinngemäß. Da jedoch zu erwarten ist, dass im Zuge mit einer zunehmenden Gewerbeansiedlung im Bereich Carossastraße - Am Maselakepark mit einem erhöhten LKW-Aufkommen gerechnet werden muss, sollten hier jedoch andere Fahrbahnbreiten zugrunde gelegt werden als in reinen Wohnstraßen.

3. Abschnitt: Chamissostraße bis Rauchstraße

Der Abschnitt ist ca. 120 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt 8,0 m. Die zulässige

Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Auf der Westseite wird längs am Fahrbahnrand geparkt, auf der Ostseite ist ein Gehwegparken mit vier Rädern ausgewiesen, die freie Fahrbahnbreite beträgt somit rd. 6 m.

4. Abschnitt: Rauchstraße bis Kulbeweg

Der Abschnitt ist etwa 135 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt 8,0 m. Die zulässige

Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Auf der Westseite besteht durchgängig ein Haltverbot nach Z 283 StVO, auf der Ostseite wird auf einem längeren Abschnitt am Fahrbahnrand geparkt, bevor in Höhe Hausnr. 18 ebenfalls ein Haltverbot beginnt. Es verkehrt die Buslinie 139 (Werderstr. <-> Messe Nord/ICC).

Vereinzelt muss ein gewisser Umfahrungsverkehr des Knotens Streitstraße/Rauchstraße festgestellt werden, auch dieser erscheint jedoch für eine derartige Stadtstraße nicht auffällig.

Auf Grund des Buslinienverkehrs ist eine weitere Einengung der für den Fließverkehr zur Verfügung stehenden Fahrbahnbreite nicht möglich, eine Linienänderung wird vom Bezirk im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner nicht befürwortet.

Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde prüft jedoch derzeit, inwieweit das ehemals wegen des Lieferverkehrs zu dem anliegenden Molkereibetrieb eingerichtete Haltverbot nach Änderung der dortigen Zufahrtsituation wieder aufgehoben werden kann.

5. Abschnitt: Kulbeweg bís Mertensstraße

Der Abschnitt ist knapp 300 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt rd. 8,0 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im südlichen Abschnitt 30 km/h, in der nördlichen Hälfte dagegen 50 km/h. Es wird auf der Westseite längs am Fahrbahnrand geparkt, auf der Ostseite besteht durchgängig ein Haltverbot nach Z 283 StVO. Auch hier verkehrt die Buslinie 139.

Eine Einengung verbietet sich auf Grund des oben bereits erwähnten Buslinienverkehrs. (…)

6. Abschnitt: Mertensstraße bis Werderstraße

Der Abschnitt ist etwa 210 m lang, die Fahrbahnbreite beträgt im Bereich der Wohnbebauung rd. 8,0 m. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Im südlichen Bereich der Wohnbebauung wird auf beiden Straßenseiten längs zum Bord geparkt, die dem Fließverkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite beträgt somit etwa 4,0 m. Nach den Beobachtungen des Bezirksamtes sind die Verkehrsmengen in diesem Abschnitt deutlich reduziert(…).“

Während die Verkehrsbelastung in der Goltzstraße seit dem Jahr 2013 zugenommen hat, sind die Beschreibungen in der Vorlage sowohl räumlich als auch von den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen weiterhin zutreffend.

Zu den konkreten Anregungen des vorliegenden Beschlusses Drucksache 0492/XXI berichtet das Bezirksamt wie folgt:

Abknickende Vorfahrt von der Goltzstraße in die Carossastraße:

Derzeit sind die Straßen gleichberechtigt („Rechts vor Links“). Eine abknickende Vorfahrt hätte keine verkehrsentlastenden bzw. geschwindigkeitsreduzierenden Effekte und wird daher vom Bezirksamt nicht befürwortet.

„Spielstraße“ von der Carossa- bis zur Rauchstraße und vom Kulbeweg bis zur Mertensstraße

Zwischen Kulbeweg und Mertensstraße ist die Maßnahme rechtlich unzulässig, weil in diesem Bereich die Buslinie 139 verkehrt.

Im Abschnitt Carossa- bis Rauchstraße wäre die Anordnung ggf. zu prüfen. Das Bezirksamt wird hier den Abschluss des Wohnungsbaus abwarten, weil dann der gesamte Bereich zu untersuchen ist. Ein verkehrsberuhigter Bereich in dem genannten Abschnitt hätte zudem vermutlich Ausweichverkehre über die Carossa- und die Bamihlstraße zur Folge. Diese Straßen sind nicht geeignet, Durchgangsverkehre aufzunehmen.

Tempo 30 Zone zwischen Rauchstraße und Kulbeweg

Das Bezirksamt wird bei seiner Prüfung nach Fertigstellung des Wohnungsbaus den gesamten Bereich prüfen und Vorschläge zur Verkehrsregelung und –beruhigung vorlegen.

Das Bezirksamt bittet darum, den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung hiermit als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin Spandau, den 28.06.2024

 

Frank Bewig

Bezirksbürgermeister

 

Thorsten Schatz

Bezirksstadtrat

 

 

Antrag der Fraktion Die Linke zur 013/XXI (BVV) am 25.01.2023:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, auf welchem Wege zeitnah eine Verkehrsberuhigung der Goltzstraße in nachstehend beschriebener oder ähnlicher Form durchgeführt werden kann, um Durchgangs- und vor allem Schwerlastverkehr aus der Straße zukünftig herauszuhalten.

                      Abknickende Vorfahrt von der Goltzstraße (Einbahnstraße in nördlicher Richtung) in die Carossastraße

                      »Spielstraß von der Carossa- bis zur Rauchstraße und vom Kulbeweg bis zur Mertensstraße

                      Tempo 30 Zone zwischen Rauchstraße und Kulbeweg, um die Anfahrt für Rewe               und die Milchproduktion zu gewährleisten

 

Begründung

Die Belastung der Anwohnerschaft mit Verkehrslärm und Schmutz ist seit Jahren nicht mehr zumutbar. Die Annahme, dass dies mit der Fertigstellung aller Neubauvorhaben ein Ende finden würde, gehört ins Reich der Hoffnung.

Soweit bekannt ist mit diesem Ende von Seiten der zuständigen Behörde geplant, den Verkehr auf der Bamihlstraße sowohl von Süden (Carossastraße) als auch von Norden (Rauchstraße) als Einbahnstraßen in Richtung Chamissostraße zu führen und über diese abzuleiten. Dies macht nicht nur das amtliche Erkenntnis einer notwendigen Verkehrsberuhigung deutlich, sondern ist auch dazu geeignet, genau diesen Verkehr dann wieder über die Goltzstraße zu leiten (statt direkt zur Streitstraße).

Ferner soll in 2023 die neue Schule gegenüber den Pepitahöfen ans Netz gehen.

Ziel muss es sein, Durchgangs- und Schwerlastverkehr von der Streitstraße über die Rauchstraße zu lenken (oder umgekehrt) und damit für eine dringend notwendige Beruhigung der Verkehrssituation im Kiezblock zwischen Streitstraße, Mertensstraße und der Achse Straße am Maselakepark und Bamihlstre zu erreichen.

 

Lars Leschewitz

Fraktionsvorsitzender


Enthaltungen:

3 Bezv. der CDU-Fraktion, 1 BgD auf Vorschlag der CDU-Fraktion

 

 

 
 

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