Drucksache - 0486/XXI  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 5-129 B für das Grundstück Nonnendammallee 128 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
- Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan 5-129 B im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
Verfasser:BezStR Schatz 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Stadtentwicklung Kenntnisnahme
08.11.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
ABl_TOP_2_Drs_0486_BV_zK_BPLan-Abwägung_5-129-B_DBl

Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 5-129 B für das Grundstück Nonnendammallee 128 im Bezirk Spandau, Ortsteil Haselhorst wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die 36 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 01. Juni 2022 um Stellungnahme binnen eines Monats gebeten. Es wurde von zwei Behörden eine Verlängerung der Frist bis zum 15. Juli 2022 beantragt, die gewährt wurde. Ein Träger öffentlicher Belange hat einen Nachtrag zur Stellungnahme per E-Mail vorgebracht, der ebenfalls in die Abwägung aufgenommen wurde.

Im Rahmen des Verfahrensschritts wurden zum Bebauungsplanentwurf 5-129 B nachfolgend wiedergegebene Stellungnahmen vorgebracht, die nach Abwägung aller Belange wie folgt Berücksichtigung finden.

 

Details: siehe Vorlage der Abt. Bauen, Planen, Umwelt- und Naturschutz | Stadtentwicklungsamt - FB Stadtplanung | Bau 2 Stapl B1 vom 29.07.2022 in der Anlage sowie Kartenausschnitt ohne Maßstab mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Entwurfs zum Bebauungsplan 5-129 B (insgesamt 59 Seiten)

 

Nach § 19 Absatz 15 GO BVV werden Berichte zur Beteiligung von Trägern u. a. bei Bauprojekten und B-Plan-Verfahren, für die das Bezirksamt eine zustimmende Kenntnisnahme von den Fraktionen einholen möchte, im zuständigen Ausschuss - zur zustimmenden Kenntnisnahme - eingebracht.

 
 

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