Drucksache - 0482/XXI  

 
 
Betreff: Feststellung zum vorzeitigen Ende des Amts als Bürgerdeputierter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV Vorsteherin Bittroff 
Verfasser:Bezv.-V Bittroff 
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.10.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt nach § 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung fest, dass das Amt von Herrn Erko Sturm als Bürgerdeputierter im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste mit dem 07.10.2022 beendet ist.

 

Herr Gert Kaczmarek tritt als nächster Stellvertreter an seine Stelle.

 

Begründung

Ausnahmsweise kann die Amtszeit der für die gesamte Wahlperiode gewählten Bürgerdeputierten vorzeitig enden. Herr Erko Sturm hat mit elektronischer Nachricht vom 07.10.2022 erklärt, das Amt als Bürgerdeputierten im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste nicht länger ausüben zu können. Diese Erklärung entspricht einem Verzicht nach § 24 Absatz 1 Buchstabe a) Bezirksverwaltungsgesetz.

 

Zuständig für die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/s Bürgerdeputierten (vorzeitig) beendet ist, ist die Bezirksverordnetenversammlung nach § 25 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).

 

r die Nachfolge gilt § 21 Absatz 1 Satz 5 BezVG, wonach die oder der nächste gewählte Stellvertreterin bzw. Stellvertreter an die Stelle des ausgeschiedenen Bürgerdeputierten tritt. Mit Beschluss zu Drucksache 0023/XXI hat die Bezirksverordnetenversammlung Spandau am 12.01.2022 (TOP 13.1) Herrn Gert Kaczmarek als nächsten Stellvertreter bestimmt. Dieser übernimmt kraft Gesetz automatisch das Amt eines Bürgerdeputierten von Herrn Sturm. Einer Bestätigung in der BVV bedarf es nicht (Praxiskommentar zum Berliner Bezirksverwaltungsrecht: § 21 Absatz 1, Rdnr. 7). Es handelt sich um eine gesetzliche Folge der Konstituierung der Ausschüsse. Damit ckt zugleich Herr Nils Korte an die Stelle des ersten Stellvertreters von Herrn Kaczmarek.

 

 

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239).

 

 
 

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