Drucksache - 0475/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau stellt fest, dass Frau Kerstin Warner das Amt als Schiedsperson durch Niederlegung nicht mehr ausübt.
Begründung Durch Mitteilung des Amtsgerichts Spandau vom 08.09.2022 ist Frau Warner berechtigt, ihr Amt als Schiedsperson gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 3 sowie Absatz 2 Berliner Schiedsamtsgesetz niederzulegen. Die ausgehändigten Unterlagen hat Frau Warner am 15.09.2022 zurückgereicht.
Nach der Ausführungsvorschrift zum BlnSchAG zu § 7 Abs. 5 ist bei vorzeitigem Ausscheiden einer Schiedsperson unverzüglich eine Neuwahl durchzuführen. Das Bezirksamt hat dazu am 19.09.2022 eine Ausschreibung veröffentlicht, die bis Montag, den 17.10.2022 lief. Es ist geplant, dass sich der Ältestenrat in seiner Sitzung am 07.11.2022 mit den eingegangenen Bewerbungen befasst.
Bis zum Amtsantrift einer neuen Schiedsperson werden die Amtsgeschäfte von der Schiedsperson Herrn Dietmar Zacher, Käthe-Heinemann-Weg 33, 13591 Berlin (Schiedsamtbezirk 2) als Vertreter weitergeführt.
Rechtsgrundlage Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) vom 7. April 1994 (GVBl. 1994, 109), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.03.2014 (GVBl. S. 70)
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