Drucksache - 0420/XXI  

 
 
Betreff: Servicezentrum der Berliner Volkshochschulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezStR BewigBezStR Bewig
Verfasser:BezStR Bewig 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Kenntnisnahme -Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.10.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt

Schlussbericht

 

Vorangestellt sei, dass nach § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) einzelne Aufgaben der Bezirke durch einen Bezirk oder mehrere Bezirke wahrgenommen werden können. Im Einvernehmen mit den Bezirken legt der Senat die örtliche Zuständigkeit durch Rechtsverordnung fest. Nach § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) unterrichtet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen.

 

In diesem Zusammenhang wird hiermit die Bezirksverordnetenversammlung Spandau darüber unterrichtet, dass entsprechend des Beschlusses des SerZ-Begleitgremiums vom 11.08.2021 sowie dem Projektaufruf vom 04.07.2022 benannten Fördervoraussetzung das Servicezentrum der Berliner Volkshochschulen mit Sitz in Spandau das Projekt „Elterngruppen für alle“r sämtliche Berliner Bezirke koordiniert und administrativ umsetzt.

Die „Elterngruppen für Alle“ sind ein Verbundprojekt der bezirklichen Volkshochschulen Mitte, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Spandau und Steglitz-Zehlendorf sowie des Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen als koordinierende Stelle. Die Elterngruppen stellen ein Angebot der Grundbildung dar. Das Projekt wird in Kooperation mit (Grund)Schulen für Eltern durchgeführt. Ziel des Projektes ist es, in den beteiligten Bezirken in den gemeldeten Schulen Elterngruppen aufzubauen und zu etablieren. Durch die Vernetzung mit weiteren sozialraumorientierten Akteuren werden weitere Zugangswege für die Eltern geschaffen und Synergien für das Projekt genutzt.

Eine Bedarfsabfrage von SenBildJugFam hat gezeigt, dass die Schulen einen großen Bedarf für Elterngruppen sehen. Es wurden insgesamt 34 Schulen mit Bedarf gemeldet. Langfristiges Ziel ist die Verstetigung des Konzeptes als Landesprogramm, indem bestehende Elterngruppen an ihren Schulen fest verankert sind und immer neue Schulen, in weiteren Bezirken in das Projekt aufgenommen werden.

 

Die Aufgaben der Servicezentrums der Berliner Volkshochschulen ist nachfolgend zusammengefasst:

 

  • Koordination aller Projektaktivitäten
  • Ansprechpartner*in und aktive Beratung für die vhs und IBB in allen Projektfragen, insbesondere bei akut auftretenden Fragestellungen
  • Steuerung der Organisations- und Kommunikationsprozesse und des Wissenstransfers zwischen allen Beteiligten, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Projekttreffen
  • Aufgreifen bezirksübergreifender Themen, Fragen oder Ideen zur Schaffung von Synergieeffekten im Verbund
  • Gestaltung geeigneter Instrumente zur Zusammenführung und zum Transfer aller relevanten Daten und Materialien
  • Steuerung und Nachhalten der Projektergebnisse, Aufsetzen eines Best-Practice Pools zum Wissenstransfer und zur Verstetigung, Sammeln und Aufbereiten von Best Practices in Zusammenarbeit mit den vhs und Facilitatorfortbildner*innen
  • Reflexion der Arbeitsstrukturen, Abläufe, Maßnahmen sowie sich wiederholender Prozesse und Themen zur Qualitäts- und Ergebnissicherung, Erarbeitung von Standardisierungsvorschlägen zur Optimierung und Verstetigung, Abstimmen dieser Vorschläge mit den Kooperationspartnern und Implementierung in das Projekt
  • Auswertung von Dokumentationen, Protokollen, Kompetenzerhebung etc. zu den durchgeführten EGA sowie zur Teilnehmendenakquise

 

Vernetzung

  • Identifizierung potentieller Netzwerkpartner wie z.B. dem Landeselternausschuss, dem Berliner Familienportal oder dem Berliner Grund-Bildungs-Zentrum, um überbezirkliche Möglichkeiten der Zusammenarbeit im Sinne der Projektziele und Teilnehmendenbedarfe aufzuzeigen und zu nutzen
  • Kontaktaufnahme, Ausloten und Umsetzung der Vernetzungspotentiale
  • Transfer der Ergebnisse in das Projekt und ggf. den Best Practice Pool

 

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

  • Entwicklung und Umsetzung eines Werbekonzeptes/von Werbemitteln in enger Zusammenarbeit mit den vhs und dem SerZ-Ressort Marketing
  • Akquise einer geeigneten Honorarkraft für die Grafik- und Layoutgestaltung, Anleitung und Controlling der Umsetzung
  • Beauftragung von Druckereien, Websiteanpassungen etc. und Controlling
  • Vorbereitung und Umsetzung bezirksübergreifender Öffentlichkeitsarbeit sowie Projektpräsentationen

 

Fortbildung von Kursleitenden zu Facilitator

  • Akquise geeigneter Fortbildner*innen auf Honorarbasis
  • Entwicklung eines Grundkonzeptes zur Fortbildung in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern und den Facilitatorfortbildner*innen
  • Konzeptionelle Begleitung der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Basisfortbildung zu Beginn einer Facilitator-Tätigkeit (8 UE) und fortlaufender Reflexionsworkshops (2-4 UE/ 4-6 x jährlich) zum Austausch von Erfahrungen und Aufgreifen neuer Fortbildungsthemen nach Bedarf
  • Organisation der Fortbildungen in Zusammenarbeit mit dem SerZ Ressort Fortbildung
  • Konzeptionelle Begleitung der Autorentätigkeit der Fortbildner*innen, Initiierung fortlaufender Ergänzungen

 

Projektadministration und Controlling

  • Steuerung und Controlling von Fristen, die den vhs eine termingerechte Bearbeitung und Weitergabe von Daten an das SerZ ermöglichen
  • Termingerechte Bearbeitung und Weitergabe von Daten des SerZ und der vhs an die Investitionsbank Berlin zu folgenden Punkten:

a)      Änderung von Anträgen (Vertretungs- oder Zeichnungsberechtigung)

b)      Außenvertretung gegenüber der IBB

c)      Empfang von Bescheiden

d)      Erstellung und Abgabe aller
Mittelanforderungen,
Änderungsanträge,
Verwendungsnachweise,
Berichte und sonstiger Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen und von der Bewilligungsbehörde verlangt werden

e)      Upload aller zum Nachweis der Verwendung der bewilligten Fördermittel relevanten Belege im elektronischen Erfassungstool der IBB (Belegmanager)

f)        zentrale Erfassung von Teilnehmendendaten in der Teilnehmendenregistratur sowie Realisierung der Nachkontakte

 

Berlin-Spandau, den 05. Oktober 2022

 

 

 

Dr. Brückner       Bewig

Bezirksbürgermeisterin     Bezirksstadtrat

 

 
 

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