Drucksache - 0380/XXI  

 
 
Betreff: Nutzung öffentlichen Straßenlandes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke 
Verfasser:Leschewitz 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
07.09.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
Antwort vom 06.12.2022

1.   Wie sichert das Bezirksamt bei der Bewilligung gewerblicher Nutzung öffentlichen Straßenlandes, dass ausreichend breite Trassen für Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle u.ä. freigehalten werden?

 

2.  Werden auch Genehmigungen erteilt, bei denen die zu nutzenden Flächen von diesen Trassen gekreuzt werden?

 

3.  Gab es im Zuge der Pandemie im Bezirk besondere Ausnahmeregelungen                hinsichtlich der gewerblichen Nutzung öffentlichen Straßenlandes?

 

4.  Falls ja, gelten diese noch (ggf. bis wann)?

 

5.  Gibt es Bereiche öffentlichen Straßenlandes, die ohne besondere Genehmigung               und Gebühren gewerblich genutzt werden dürfen?

 

6.  Falls ja, wie genau ist das geregelt?

 

7.  Welche Regelungen gibt esr das Abstellen von Sharing-Angeboten wie Roller, E-Räder und Mopeds? Werden hier Gebühren erhoben?

 

8. Gelten grundlegende Regelungen für die gewerbliche Nutzung öffentlichen                Straßenlandes überall im Bezirk oder gibt es Sonderregelungen (z.B. für die Altstadt oder für Fussgängerzonen)?

 

9.  Welche Gebühren bzw. Mieten berechnet der Bezirk für die gewerbliche Nutzung               öffentlichen Straßenlandes?

 

10.   Sind alle Regelungen für diese Nutzungen für Gewerbetreibende ohne großen  Aufwand zugänglich und zusammenfassend dargestellt?

     

Wir bitten um schriftliche Beantwortung. 

 
 

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