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Betreff: |
Nutzung öffentlichen Straßenlandes |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Die Linke | |
Verfasser: | Leschewitz | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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1. Wie sichert das Bezirksamt bei der Bewilligung gewerblicher Nutzung öffentlichen Straßenlandes, dass ausreichend breite Trassen für Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle u.ä. freigehalten werden? 2. Werden auch Genehmigungen erteilt, bei denen die zu nutzenden Flächen von diesen Trassen gekreuzt werden? 3. Gab es im Zuge der Pandemie im Bezirk besondere Ausnahmeregelungen hinsichtlich der gewerblichen Nutzung öffentlichen Straßenlandes? 4. Falls ja, gelten diese noch (ggf. bis wann)? 5. Gibt es Bereiche öffentlichen Straßenlandes, die ohne besondere Genehmigung und Gebühren gewerblich genutzt werden dürfen? 6. Falls ja, wie genau ist das geregelt? 7. Welche Regelungen gibt es für das Abstellen von Sharing-Angeboten wie Roller, E-Räder und Mopeds? Werden hier Gebühren erhoben? 8. Gelten grundlegende Regelungen für die gewerbliche Nutzung öffentlichen Straßenlandes überall im Bezirk oder gibt es Sonderregelungen (z.B. für die Altstadt oder für Fussgängerzonen)? 9. Welche Gebühren bzw. Mieten berechnet der Bezirk für die gewerbliche Nutzung öffentlichen Straßenlandes? 10. Sind alle Regelungen für diese Nutzungen für Gewerbetreibende ohne großen Aufwand zugänglich und zusammenfassend dargestellt? Wir bitten um schriftliche Beantwortung. |
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