Drucksache - 0259/XXI
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Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 1
Frau Kerstin Warner, Lutherstraße 4, 13585 Berlin.
Begründung Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach dem Berliner Schiedsamtsgesetz durch. Sie werden in ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis berufen und sind ehrenamtlich tätig.
Nach § 3 (1) Berliner Schiedsamtsgesetz wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Schiedsperson für jeden Schiedsamtsbezirk für fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit der Schiedsperson Werner Eckel endete am 25.04.2022, er ist gemäß § 3 (3) BlnSchAG weiter tätig bis zum Amtsantritt der neuen Schiedsperson.
Das Wahlamt der Bezirksverwaltung Spandau hatte nach § 3 (2) BlnSchAG die Wahl bekannt gemacht. Für den Schiedsamtsbezirk 1 erfolgte am 01.03.2022 die Pressemitteilung https://www.berlin.de/ba-spandau/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1181215.php mit dem Aufruf, dass sich interessierte Personen für das Schiedsamt bewerben können. Es gingen vier Bewerbungen ein. Die Bewerbergespräche wurden vom Ältestenrat am 02.05.2022 durchgeführt.
Die Schiedsamtsbezirke werden durch die Bezirksverwaltungen festgesetzt. Seit dem 01.01.2020 bestehen drei Schiedsamtsbezirke im Bezirk Spandau: Der Schiedsamtsbezirk Spandau 1 umfasst die Postleitzahlenbereiche 13583, 13589 und 13591.
Rechtsgrundlage Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) vom 7. April 1994 (GVBl. 1994, 109) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.03.2014 (GVBl. S. 70). |
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