Drucksache - 0258/XXI
Die Bezirksverordnetenversammlung stellt nach § 17 (2) ihrer Geschäftsordnung fest, dass das Amt von Frau Christel Westenberger als Bürgerdeputierte im Ausschuss Ordnungsamtsangelegenheiten und Tierschutz mit dem 12.04.2022 beendet ist.
Begründung Frau Christel Westenberger hat mit Schreiben vom 12.04.2022 erklärt, die Wahl zur Bürgerdeputierten im Ausschuss OuT nicht anzunehmen. Diese Erklärung entspricht einem Verzicht nach § 24 (1) a) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).
Zuständig für die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/s Bürgerdeputierten beendet ist, ist die Bezirksverordnetenversammlung nach § 16 (2) b) BezVG in Verbindung mit § 25 (1) BezVG.
Rechtsgrundlage Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239). |
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