Drucksache - 0246/XXI
Schlussbericht
Drucksache 0246/XXI, Spandau mobil - Verkehrsfluss im Süden Spandaus optimieren Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19.10.2022
Das Bezirksamt Spandau ist für die Entwicklung eines Konzeptes zur Optimierung der Verkehrsströme von und nach Gatow/Kladow nicht zuständig. Zuständig ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU). Die Ebene der Senatsverwaltungen hat unter anderem durch das sogenannte Kamrad-Schreiben vom 11. Januar 2022 die Haltung verschriftlicht, die Zuständigkeiten der Senats- und Bezirksverwaltungen im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen und Anträgen im Grundsatz streng zu trennen. Initiativen, die die Zuständigkeit der Ebene der Senatsverwaltungen berühren, müssen daher über das Abgeordnetenhaus von Berlin an den Senat gerichtet werden. Daher ist eine inhaltliche Bearbeitung des Beschlusses bereits aufgrund formaler Erwägungen nicht möglich. Zudem rückt aktuell der bauliche Zustand der bestehenden Straßen zunehmend in den Vordergrund. Der Ortsteil Gatow wird ausschließlich über den Kladower Damm und die Gatower Straße erschlossen. Der Ortsteil Kladow (und damit auch die „Landstadt Gatow“) ist zusätzlich über die Potsdamer Chaussee (Bundesstraße 2) erreichbar. Diese Straßenverbindungen dienen dem gesamten motorisierten Individualverkehr in und aus Gatow und Kladow sowie dem öffentlichen Personennahverkehr, der, von der BVG-Fähre nach Wannsee abgesehen, ausschließlich durch Linienbusse abgedeckt wird. Durch die mehrfache Verschiebung des als Investitionsmaßnahme angemeldeten Neubaus des Kladower Dammes, von Alt-Gatow und der Gatower Straße (im Abschnitt südlich der Heerstraße), der ursprünglich ab 2019 beginnen sollte, ist die Entwicklung von Konzepten zur Verkehrsoptimierung in dem genannten Straßenzug derzeit nicht zielführend. Vorrangig ist das Bezirksamt bemüht, in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) den Straßenzug baulich so zu unterhalten, dass die Verkehrstüchtigkeit der Fahrbahn weiterhin gewährleistet ist. Die Straße entspricht in Aufbau und Breite nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Für die Bundesstraßen 2 (Potsdamer Chaussee/ Wilhelmstraße) und 5 (Heerstraße) und die Potsdamer Chaussee hat das Bezirksamt keine eigene Zuständigkeit bei verkehrsbehördlichen Anordnungen. Das Bezirksamt bittet darum, den Beschluss der BVV hiermit als erledigt anzusehen.
Berlin Spandau, den 21.03.2024
Frank Bewig Bezirksbürgermeister
Thorsten Schatz Bezirksstadtrat
Beschluss der 010/XXI (BVV) vom 19.10.2023:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass ein Konzept zur Optimierung der Verkehrsströme von und nach Gatow/Kladow entwickelt und kontinuierlich umgesetzt wird.
angenommen
Antrag zur Generationen-BVV am 18.05.2022:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass ein Konzept zur Optimierung der Verkehrsströme von und nach Gatow/Kladow entwickelt und kontinuierlich umgesetzt wird.
Berlin, den 26.04.2022
Wolfgang Beckmann |
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