Drucksache - 0215/XXI  

 
 
Betreff: Feststellung zum vorzeitigen Ende des Amts als stellvertretender Bürgerdeputierter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV Vorsteherin Bittroff 
Verfasser:Bittroff 
Drucksache-Art:FeststellungFeststellung
   Beteiligt:Bezirksverordnetenvorsteherin Bittroff
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Sachverhalt
Anlagen:
Verzicht_stv_Bgd_Sperlich_006-XXI_TOP37-2

Die Bezirksverordnetenversammlung stellt nach § 17 (2) ihrer Geschäftsordnung fest, dass das Amt von Herrn Sebastian Sperlich als stellvertretender Bürgerdeputierter im Ausschuss für Stadtentwicklung mit dem 25.02.2022 beendet ist.

 

Begründung

Herr Sebastian Sperlich hat mit Schreiben vom 25.02.2022 erklärt, die Wahl zum stellvertretenden Bürgerdeputierten im Ausschuss für Stadtentwicklung nicht anzunehmen. Diese Erklärung entspricht einem Verzicht nach § 24 (1) a) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG).

Zuständig für die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer/srgerdeputierten beendet ist, ist die Bezirksverordnetenversammlung nach § 16 (2) b) BezVG in Verbindung mit § 25 (1) BezVG.

 

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 27. August 2021 (GVBl. S. 982, 1239).

 

 
 

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