Drucksache - 0148/XXI
Schlussbericht
Das Bezirksamt hat sich seit Beginn der Kriegshandlungen in der Ukraine in den Gremien auf Landesebene für eine unkomplizierte Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Menschen eingesetzt. Bereits am 04.03.2022 wurde durch die EU-Innenminister die Anwendung der sogenannten Massenzustromrichtline beschlossen. Hierüber wurde die Erteilung humanitärer Aufenthaltstitel in den Mitgliedsländern ermöglicht. In Deutschland wird dies über den §24 AufenthG geregelt. Im Land Berlin ist das Landesamt für Einwanderung für die Ausstellung der Aufenthaltsgewährungen zum vorübergehenden Schutz zuständig und hat über eine Online-Lösung einen einfachen Weg der Beantragung bereitgestellt. Somit ist ein legaler Aufenthalt auf einfache Weise für die Betroffenen möglich und damit kein eigenes Aufnahmeprogramm notwendig.
Zur Frage der Unterbringung: Das Bezirksamt hat die kurzfristige Reaktivierung der bereits geschlossenen Gemeinschaftsunterkunft durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) am 01. März 2022 gebilligt. Zudem hat das Bezirksamt der für die Akquise von Unterkünften zuständigen Abteilung des LAF weitere im Bezirk befindliche Gebäude benannt, die inzwischen durch das LAF in Erwägung gezogen werden. Hier sind zu nennen die Schmidt-Knobeldorf-Kaserne sowie die aus Initiative der Betreibenden entstanden Unterkünfte in der Streitstraße 8, im Waldkrankenhaus und im Johannesstift.
Die aus der Ukraine geflohene Menschen können auf unbürokratische Weise Sozialleistungen im eigens zur Erstantragstelle umfunktionierten Seniorenclub am Lindenufer beantragen. Für Menschen ohne eigenes Konto werden Barleistungen ausgezahlt. Dafür wurde das Antragsformular von 12 Seiten auf zwei verkürzt und übersetzt bereitgestellt.
Berlin-Spandau, den 13.06.2022
Dr. Brückner Bezirksbürgermeisterin |
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