Drucksache - 0100/XXI  

 
 
Betreff: Leitlinien Stadtquartier Wasserstadt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bündnis '90/Die Grünen 
Verfasser:Kossok-Spieß, D. / Sonnenberg-Westeson C. 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
11.03.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet     

Sachverhalt
Anlagen:
Antwort vom 25.03.2022

1. Inwieweit werden die vom Berliner Abgeordnetenhaus in einem beschlossenen Antrag an die Senatsverwaltungen vorgeschlagenen Leitlinien zur Gestaltung neuer Stadtquartiere in dem Quartier Wasserstadt Oberhavel in Spandau umgesetzt bzw. berücksichtigt? (Vgl. Drucksachen 18/0724 und 18/0858.)

1.1 Inwieweit hat der Bezirk sich bei seinen eigenen Planungs- und Umsetzungsschritten daran orientiert? (Bitte die vorgenommenen Schritte mit Zeitpunkt angeben.)

1.2 Inwieweit hat er sich darüber hinaus bei den zuständigen Stellen dafür eingesetzt?

 

2. Inwieweit gilt Frage 1 insbesondere für Pkt. 8 der Leitlinien: „grün geprägte Quartiere mit geringer Bodenversiegelung, Dach- und Fassadenbegrünung und neuen Formen urbanen Gärtnerns; darauf hinwirken, dass die anerkannten Richtwerte für die Versorgung der Bevölkerung mit Freiflächen eingehalten werden: wohnungsnaher Freiraum: 6 m² /EW, siedlungsnaher Freiraum: 7 m²/EW, ein Kleingarten pro acht Geschosswohnungen (17m²/Einw.); einschließlich der Behebung von Defiziten angrenzender Kieze bei der Freiflächenversorgung“? (Vgl. Drucksachen 18/0724 und 18/0858.)

2.1 Reicht die Fläche für die künftigen ca. 25.000 Bewohner*innen auf der Ost- und Westhavelseite der Spandauer Wasserstadt aus?

 

3. Inwieweit gilt Frage 1 insbesondere für Pkt. 11 der Leitlinien: „zeitgleiche Schaffung und Bereitstellung der für das Quartier erforderlichen sozialen Infrastruktur einschließlich der Behebung von Defiziten angrenzender Kieze bei der sozialen Infrastruktur“? (Vgl. Drucksachen 18/0724 und 18/0858)

3.1 Werden die in den Profilen der Bezirksregionenr Hakenfelde und Haselhorst aufgeführten Defizite reduziert?

 

4. Inwieweit gilt Frage 1 insbesondere für Pkt. 12 der Leitlinien: „Bereitstellung öffentlicher Flächen für (Frei-)Räume alternativer, nichtkommerzieller Kunst und Kultur, auch der Jugend; Stärkung der Berliner Clubkultur durch Vergabe landeseigener Liegenschaften; alternative Stadtfreiräume als integraler Bestandteil einer neuen Stadtentwicklung“? (Vgl. Drucksachen 18/0724 und 18/0858.)

4.1 Gibt es diese öffentlichen Flächen für (Frei-)Räume und wo?

 

5. Inwieweit gilt Frage 1 insbesondere für Pkt. 13 der Leitlinien: Umsetzung nachhaltiger Mobilität: sehr gute Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr, vordringlich ÖPNV auf der Schiene, sichere Fuß- und Radwege, Verkehrsberuhigung, Prüfung von Quartiersgaragen und autofreien Bereichen im Innern des Quartiers“? (Vgl. Drucksachen 18/0724 und 18/0858.)

5.1 Inwieweit werden Defizite im Mobilitätskonzept, welche auch von der DLR untersucht werden, noch behoben?

 

6. Inwieweit gilt Frage 1 insbesondere für Pkt. 14 der Leitlinien: „Unterstützung von innovativen, gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnformen; Sicherung architektonischer und städtebaulicher Qualität durch verbindliche Wettbewerbe“? (Vgl. Drucksachen 18/0724 und 18/0858.)

6.1 Wo gibt bzw. wird es diese Wohnformen geben?

 

7. Wie entwickelt sich der Zeitplan über den im letzten Zwischenbericht skizzierten Verlauf hinaus und welches sind die nächsten Schritte? (Vgl. Drucksachen 18/0724 und 18/0858 nfter Bericht (06/2021).)

 

8. Befand oder befindet sich das Bezirksamt diesbezüglich im Austausch mit der Senatsverwaltung?

8.1 Wenn ja, seit wann und wie oft?

8.2 Wenn nein, warum nicht?

 

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

 
 

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