Drucksache - 0089/XXI
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Beschlusstext:
Das Bezirksamt wird beauftragt, dass in seinem Geltungsbereich keine weiteren Halte- und Stellplatzreduktion für Taxis mehr vorgenommen werden. Hierzu ist hilfsweise auch der Koalitionsvertrag der neu gebildeten Landesregierung heranzuziehen, in dem festgelegt ist, mit den Bezirken ein Moratorium zu vereinbaren, „nach dem bis zur Vorgabe gemeinsam entwickelter qualitativer Kriterien zur Bereitstellung von Taxihalteplätzen keine weiteren Halteplätze wegfallen“.
Schlussbericht
Aus den vergangenen Jahren sind dem Bezirksamt keine Reduzierungen von Stellplätzen an Taxihalteplätzen in Spandau bekannt. Grundsätzlich wird die An- und Abordnung von Taxihalteplätzen am Bedarf orientiert. Es handelt sich um einen Eingriff in den Allgemeingebrauch des Straßenlandes, der eine Abwägung erforderlich macht. Im Rahmen des behördlichen Anordnungsverfahrens werden die Interessenvertretungen des Berliner Taxigewerbes generell angehört. Für den Bereich des Verwaltungsbezirkes Spandau ist kein Vorgang bekannt, bei dem die Information bzw. die Beteiligung der Taxi-Interessenvertretungen nicht erfolgt ist.
Die in der Begründung des Ursprungsantrages genannten Beispiele (Halteplätze Alt-Pichelsdorf, Brunsbütteler Damm/ Magistratsweg sowie Rathaus Spandau) wurden aus unterschiedlichen Gründen verändert, die dem Gewerbe jeweils im Vorfeld der Umsetzungen dezidiert erläutert wurden. Im Fall des Brunsbütteler Dammes wurde die Verlegung des Halteplatzes wegen der geplanten Errichtung eines Bussonderstreifens erforderlich, am Rathaus Spandau wurden temporäre Verkleinerungen wegen des Bücherbusses bzw. wegen Baumaßnahmen im Bereich der Linienbushaltestelle erforderlich. Auch die Kürzung des Halteplatzes Alt-Pichelsdorf erfolgte in Abstimmung mit dem Taxigewerbe. Der hohe Parkdruck in diesem Bereich und die geringe Frequentierung des Halteplatzes insbesondere in den Abend- und Nachtstunden machten die Maßnahme erforderlich.
Auch künftig werden die Interessenvertretungen des Taxigewerbes bei jedem weiteren verkehrsbehördlichen AO-Verfahren angehört. Eine pauschale Zusage wie in dem BVV-Beschluss eingangs gewünscht, kann jedoch nicht gegeben werden. Bei dringlichen verkehrlichen Erfordernissen und/oder die vorhandenen Kapazitäten von Halteplätzen über einen längeren Zeitraum nicht ausgenutzt werden, behält sich das Bezirksamt die Einzelfallprüfung vor und bittet hierfür um Verständnis.
Das Bezirksamt bittet darum, den Beschluss der BVV hiermit als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 15.08.2022 Das Bezirksamt
Dr. Brückner Schatz Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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