Drucksache - 0083/XXI  

 
 
Betreff: Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Antrag der Fraktion der SPD vom 14.02.2011)
- ehemalige Drucksachennr. 2722/XVIII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm Dr. Brückner 
Verfasser:BzBm Dr. Brückner 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      

Sachverhalt

Das Projekt spandau inklusiv wird weiter fortgeführt und entwickelt.

 

Begründung

Die zentrale Idee der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Inklusion. Sie bedeutet, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt leben bzw. zusammenleben. Inklusion ist ein permanenter Prozess, der nicht nur von der Bundesregierung und den Ländern vorangetrieben wird, sondern von allen Mitgliedern der Gesellschaft gestaltet werden muss. Sie geschieht nicht von selbst und nicht einseitig, sie muss von allen gelebt und geleistet werden.

Mit dem Projekt spandau inklusiv trägt Spandau einen maßgeblichen Teil zu der Inklusion im Bezirk teil. Ermöglicht wird dies von den Multiplikator*innen aus den unterschiedlichen Abteilungen, die das Projekt unterstützen. Koordiniert wird das Projekt von der Koordinatorin für Inklusion.

Ziel des Projekts ist die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation von Bürgerinnen und Bürgern mit Behinderungen in einem zunehmend barrierefreien und inklusiven Spandau.

 

Berlin-Spandau, den 14. Januar 2022

 

 

 

Dr. Brückner

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

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