Drucksache - 0081/XXI  

 
 
Betreff: Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtHaushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
Verfasser:Koza, J. 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Entscheidung
03.03.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.02.2022
2. Version vom 15.03.2022

 

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenenaußerplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich

 

r das

Haushaltsjahr 2021

im Kapitel 3702 Sekundarschulen

bei Titel 71401 05K09, Schule am Staakener Kleeblatt: Sanierung Haus 1

bis zur Höhe von

355.000,00 EUR

werden genehmigt.

 

Begründung

Auf Grundlage der Bauplanungsunterlage hat das Projekt "05K09, Schule am Staakener Kleeblatt, Sanierung Haus 1" einen Gesamtfinanzierungsrahmen von 2.914 Mio. €. Das Projekt wird aus SIWANA finanziert. Bedingt durch gravierend verteuerte Marktpreise sind Mehrkosten entstanden, so dass die in den Bauplanungsunterlagen veranschlagten Kosten nicht haltbar waren und hierzu eine Ergänzungsunterlage aufgestellt werden musste. Mit BA-Beschluss vom 16.03.2021 hat das Bezirksamt die Zwischenfinanzierung der Mehrkosten i.H.v. 709.581,69 € aus dem baulichen Unterhalt Schule beschlossen. Auf dieser Grundlage konnten Aufträge vergeben und die Baumaßnahme fortgeführt werden. Inzwischen wurde, mit Schreiben vom 11.05.2021, die Finanzierung von 355.000,00 € aus dem Schulmensen Sofort- programm zugesichert, sodass nur noch 355.000,00 € aus dem baulichen Unterhalt Schule zwischenfinanziert werden. Da es sich um eine investive Maßnahme handelt, muss die abschließende Finanzierung aus investiven Mitteln des Bezirkshaushalts erfolgen.

 

Als Ausgleich kann der Titel 71308 im Kapitel 3701 (05G08, Konkordia-Grundschule: Erweiterung des Betreuungstraktes) in vollem Umfang herangezogen werden.

 

 Berlin-Spandau, den 22. November 2021

 

 

 

 Dr. Brückner

 Bezirksbürgermeisterin

 


Einstimmig

 
 

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