Drucksache - 0070/XXI
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Das Bezirksamt kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht im Interesse des Gesundheitsamtes sein kann, aus dem, den Bedarf nicht deckenden und durch das Mustergesundheitsamt limitierten Stellenpool des Gesundheitsamtes eine vorhandene Stelle umzuwidmen. Die vorhandenen Stellen im Gesundheitsamt werden alle zur Erfüllung von gesetzlichen Aufgaben benötigt, weswegen das Bezirksamt keine Möglichkeit sieht eine vorhandene Stelle umzuwidmen.
Darüber hinaus kommt das Bezirksamt zu der Einschätzung, dass für die Zielerreichung ein größeres und ausgereifteres Modell nötig ist, da der Modelschlüssel eine Schulgesundheitsfachkraft auf 700 Schüler vorsieht.
Spandau umfasst 58 Schulen. Die Gewährleistung einer gesundheitlichen Erstversorgung der Schüler*innen, Früherkennung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen, Agieren als Vertrauensperson – nur um einige Ziele zu benennen – wäre durch eine Stelle im Bezirk nicht gegeben.
Berlin Spandau, den 26.08.2022
Das Bezirksamt
Frau Dr. Brückner Oliver Gellert Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat Enthaltungen: 3 Bezv.
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