Drucksache - 0030/XXI  

 
 
Betreff: Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung LHO

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm Dr. BrücknerHaushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
Verfasser:Koza, J. 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.01.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin      
Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte Entscheidung
03.03.2022 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.03.2022 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.02.2022
2. Version vom 15.03.2022

 

Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich

r das

Haushaltsjahr 2021

im Kapitel 3306         Serviceeinheit Facility Management

 

bei Titel 51902 A02 Bauliche Unterhaltung von Schulen und Sportanlagen

bis zur Höhe von                 1.216.336,00 EUR

werden genehmigt.

 

Begründung

Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und zur Gefahrenabwehr mussten in verschiedenen Einrichtungen zwingend erforderliche Bauunterhaltungsmaßnahmen beauftragt werden.

Es wurde festgelegt, dass die Summe aus der baulichen Unterhaltung aufzubringen ist.

Im Kapitel 3306 Titel 51902 standen für das HHJ 2021 insgesamt 8.035 Mio. € im Ansatz zur Verfügung. Zusammengefasst wurden im Titel 51902 bereits 7.638.949,00 € kassenwirksam verausgabt.

Vom Facility-Management wurde der dadurch entstehende Mehrbedarf bis zum Jahresende ermittelt, er beträgt insgesamt 1.216.336,00 EURO.

Im Rahmen der Deckungsfähigkeit können die Mehrkosten nicht vollständig ausgeglichen werden.

Der Ausgleich für die überplanmäßigen Ausgaben erfolgt durch Einsparungen bei den Personalkosten nach Basiskorrektur.

 

Berlin-Spandau, den 3. Dezember 2021

 

 

 

 Dr. Brückner

 Bezirksbürgermeisterin

 

 


Enthaltungen:

1 Bezv. der Fraktion Die Linke

 

 
 

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