Drucksache - 0012/XXI  

 
 
Betreff: Rundschreiben zur Richtlinie für die Bundesförderung für effizente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bezirk nutzen.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD 
Verfasser:Otti 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
01.12.2021 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin zurückgezogen     

Sachverhalt

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Inhalte des Rundschreibens zur Richtlinie für die Bundesförderung effizienter Gebäude Nichtwohngebäude (BEG NWG) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bezirk umgesetzt werden können.

 

Begründung

Auf der Grundlage dieser Richtlinie können Neubauten (Bürodienstgebäude) – also Errichtungen und Ersterwerb von Nichtbürogebäuden und Sanierungen , womit auch die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden gemeint ist, finanziert werden. Spandau hat einen dringenden Bedarf die Fenster des Rathauses zu sanieren. Gefördert werden Maßnahmen bis 30 Millionen Euro.

 
 

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