Drucksache - 2322/XX
Das Bezirksamt wird beauftragt sich zeitnah bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass Gebühren der Straßenlandsondernutzung für die Flächen der Außengastronomie von Juni bis Oktober 2021 ausgesetzt werden können.
Begründung Durch die mehrere Monate Pandemie-bedingte Schließung stehen viele Gastronomen vor den Trümmern ihrer Existenz, die Straßenlandsondernutzung sollte ihnen deswegen aktuell erlassen werden. |
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Bezirksamt Spandau
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