Drucksache - 2287/XX
1. An wie vielen und welchen Schulen in Spandau werden beziehungsweise wurden im Rahmen der Essensversorgung während des Wechselunterrichts sogenannte „Lunchpakete“ durch Catering-Unternehmen ausgegeben? 2. Wie wird die Essensversorgung aller zum Essen angemeldeter Schüler*innen an den Schulen sichergestellt, an die keine „Lunchpakete“ ausgegeben werden? 3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass es einzelne oder mehrere Catering-Unternehmen gibt, die in ihren „Lunchpaketen“ ein Stück Gemüse (z. B. eine „Snackgurke“ oder eine Möhre), ein Stück Obst (z. B. ein kleiner Apfel) und ein „trockenes“ Brötchen ausgeben? 3.1 Wenn ja, welche Catering-Unternehmen sind dies, welche Schulen sind davon betroffen? 3.2 Wenn ja, inwiefern ist das beschriebene Vorgehen durch den vergebenen Auftrag und die Kostenerstattung seitens der Verwaltung gedeckt beziehungsweise welche Vorgaben gibt es diesbezüglich? 3.3 Wenn ja, gibt es in Bezug auf die Essensausgabe coronabedingte Zusatzvereinbarungen und welche? 4. Wie hoch sind die Kostensätze aktuell, die die Catering-Unternehmen für die Essensversorgung pro Mahlzeit erhalten beziehungsweise mit welchem Kostensatz werden diese „Lunchpakete“ durchschnittlich abgerechnet? 5. Gibt es die Möglichkeit, spezielle Bedarfe wie beispielsweise vegetarische, vegane und/oder glutenfreie „Lunchpakete“ zu erhalten? 6. Hält das Bezirksamt „Lunchpakete“ in der oben beschriebenen Form für einen angemessenen Ersatz für ein warmes, gesundes, nahrhaftes Mittagessen? 6.1 Wenn ja, wie begründet das Bezirksamt seine Einschätzung? 6.2 Wenn nein, was gedenkt das Bezirksamt gegen den Missstand zu unternehmen? |
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Bezirksamt Spandau
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